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2007 | Book

Recht für Medienberufe

Kompaktes Wissen zu allen rechtstypischen Fragen

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Table of Contents

Frontmatter
1. Vertragsrecht
Auszug
Im Alltag schlieβen Sie tagtäglich vielerlei Verträge ab, z.B. wenn Sie zum Bäcker gehen und Brötchen kaufen (→ Kaufvertrag), wenn Sie sich beim Friseur die Haare schneiden lassen (→ Dienstvertrag) oder wenn Sie sich in der Stadtbücherei ein Buch ausleihen (→ Leihvertrag). Verträge können auch mündlich oder durch ein bestimmtes Verhalten zustande kommen.
2. Urheberrecht
Auszug
Für die Medienbranche ist das Urheberrecht von höchster Bedeutung, schützt es doch schöpferische Leistungen vor unrechtmäβiger Nachahmung und Ausbeutung. Es erfüllt damit eine wichtige ökonomische Funktion: dem Urheber soll der wirtschaftliche Nutzen seines Werkes zukommen. Dies spornt zum kreativen Schaffen an und ist damit Motor des Fortschritts.
3. Markenrecht
Auszug
Unsere Volkswirtschaft ist gekennzeichnet durch gesättigte Märkte. Unternehmen scheuen keine Kosten und Mühen, um Marktanteile zu erobern oder zumindest um ihre Marktpositionen zu sichern. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Marken. Marken haben die Funktion von Leuchttürmen in einem Meer der Massenware. Sie sollen dem Kunden Orientierung geben und von ihm mit Qualität oder einem bestimmten Lebensgefühl assoziiert werden. Um dies zu erreichen, werden von den Unternehmen groβe Anstrengungen unternommen, um eine Marke aufzubauen. Da Marken für Unternehmen einen immensen Mehrwert schaffen, müssen sie vor Missbrauch geschützt werden. Diese Funktion übernimmt das Markenrecht.
4. Recht der Werbung
Auszug
Unternehmen verfolgen mit Werbung das Ziel, ihren Absatz bzw. Umsatz anzukurbeln. Da viele Medienberufe an der Gestaltung und Durchführung von Werbung beteiligt sind, ist eine genaue Kenntnis der wichtigsten Regelungen des Werberechts dringend geboten, da besonders in diesem Bereich Gesetzesverstöβe schnell sehr kostspielig werden können.
5. Internetrecht
Auszug
Das Internet ist ein Netzwerk von Millionen unter einander verbundenen Computern. Damit sie kommunizieren können, müssen sie in der Lage sein, sich zu identifizieren. Um eine Verbindung aufbauen zu können, benötigen sie eine eindeutige Zieladresse. Zur Identifizierung besitzt jeder Computer im Internet eine eigene Adresse, sog. IP-Adressen. Dies sind lange Ziffernfolgen, vergleichbar mit Telefonnummern (z.B. 84.173.242.139). Diese Ziffernfolgen erwiesen sich mit der zunehmenden Verbreitung des Internets aber als zu umständlich für den Internetnutzer (sog. User), da man sie sich schlecht merken konnte. Deshalb wurde das sog. Domain-Name-System (DNS) entwickelt, das jeder IP-Adresse einen eindeutigen und logischen Namen zuordnet. Eine Domain fungiert somit als genau identifizierbare Adresse im Internet (z.B. sind die Adressen www.grafik-design.de oder www.foto-schmidt.de die Domains der Internetauftritte der genannten Unternehmen). Zu unterscheiden ist die Domain von dem Begriff „Content“. Vereinfacht formuliert ist die Domain die Adresse unter der man eine Internetseite findet. Der Content (engl.: Inhalt) ist dann der Inhalt, der auf der Internetseite dargestellt ist. Die Domain untereilt sich in die folgenden Bestandteile: Die Top-Level-Domain (TLD) kann die Kennung für einen der ca. 200 Staaten der Erde sein (z.B. „.de“ für Deutschland, „.ch“ für die Schweiz, „.it“ für Italien, etc.). Weiterhin gibt es so genannte internationale Domains, wie z.B. „.com“, „.org“, „.net“, „.info“.
6. Datenschutz
Auszug
Der Datenschutz ist einer der Grundpfeiler unserer modernen Informations- und Mediengesellschaft. Durch die Nutzung der modernen Kommunikationstechnologien werden bewusst oder unbewusst immer mehr persönliche Daten in die Welt getragen. Das Datenschutzrecht soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, damit diese Daten nicht missbraucht werden.
7. Presserecht
Auszug
Das Presserecht im engeren Sinne unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer. Die Regelungen zwischen den Ländern stimmen jedoch gröβtenteils über ein, so dass die hier gemachten Ausführungen und Zitate einzelner Landespressegesetze für die gesamte Bundesrepublik Geltung haben.
Backmatter
Metadata
Title
Recht für Medienberufe
Author
Clemens Kaesler
Copyright Year
2007
Publisher
Vieweg
Electronic ISBN
978-3-8348-9169-3
Print ISBN
978-3-8348-0075-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9169-3

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