2012 | OriginalPaper | Chapter
Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Abwicklungsanstalten
Authors : Tim Oliver Brandi, Sven Brandt, Franz-Josef Schöne
Published in: Modell „Bad Bank“: Hintergrund – Konzept – Erfahrungen
Publisher: Gabler Verlag
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Die Anstalt öffentlichen Rechts ist eine öffentlich-rechtliche Organisationsform, die in der Praxis vielfach eingesetzt wird – Universitäten, Sparkassen, Landesbanken, Rundfunkanstalten, Betriebskrankenkassen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mögen beispielhaft angeführt sein. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom 17.07.2009, mit dem unter anderem das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz („
FMStFG
“) vom 17.10.2008 ergänzt wurde, hat der Gesetzgeber eine neue Ausprägung öffentlich-rechtlicher Anstalten geschaffen: die Abwicklungsanstalt. Deren Aufgabe ist es, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche von einem in Schwierigkeiten geratenen Kreditinstitut zu übernehmen und abzuwickeln (§ 8a Abs. 1 Satz 1 FMStFG). Die Übernahme dieses sogenannten Risikovermögens erfolgt zu dem Zweck, das betroffene Kreditinstitut und den Finanzmarkt zu stabilisieren.