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2001 | Book

Rechtswissenschaften

Editor: Prof. Dr. Edmund Brandt

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

Book Series : Studium der Umweltwissenschaften

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Table of Contents

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Daß das Recht im Zusammenhang mit der Bewältigung von Umweltproblemen eine erhebliche Rolle spielt, ist unbestritten. Wo es genau ansetzen kann, wie es funktioniert, wie die auf verschiedenen Ebenen angesiedelten Vorschriften ineinandergreifen, welche Bedeutung den einzelnen Rechtsbegriffen zukommt — darüber ist vergleichsweise viel weniger bekannt. Fachliteratur, insbesondere die zahlreichen Kommentare, wendet sich explizit oder zumindest ganz vorrangig an ein juristisch vorgebildetes Publikum, was nicht ohne Auswirkungen auf die Gestaltung, den Zuschnitt, die Fragestellungen, aber auch die sprachliche Ausformung bleibt.
Edmund Brandt
2. Funktion und Wirkungsweise von Recht sowie die Auslegung von Normen
Zusammenfassung
In dem hier interessierenden Zusammenhang kann man grob drei Arten von Recht — verstanden als Summe von Vorschriften, die sehr unterschiedlich ausgeformt und auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sein können — erkennen:
  • — Recht, das geeignet ist, das eigene Anliegen voranzubringen, zu unterstützen,
  • — Recht, das geeignet ist, das eigene Anliegen zu verhindern oder seine Verwirklichung zu erschweren,
  • — Recht, das die Art des Umgangs der verschiedenen Akteure miteinander festlegt, vom Ansatz her insoweit neutral ist.
E. Brandt
3. Staats- und Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Wie bereits in der Einleitung ausgeführt wurde, richtet sich der vorliegende Band insbesondere an Studierende interdisziplinär ausgerichteter umweltwissenschaftlicher Studiengänge und soll ihnen den Einstieg in das Umweltrecht (gemeint ist hier das öffentliche Umweltrecht) ermöglichen. Die Grundlagen des Umweltrechts bilden zum einen das Staats- und Verwaltungsrecht und zum anderen das Verwaltungsverfahrens-und -prozeßrecht. So müssen Umweltschutzmaßnahmen beispielsweise nicht nur auf ihre Grundrechtsrelevanz, sondern auch im Hinblick auf die erfolgte Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern untersucht werden. Zudem bedient sich auch die Umweltverwaltung sämtlicher Handlungsformen der Verwaltung und arbeitet, ebenso wie die übrigen Verwaltungen, noch immer ganz überwiegend mit dem Instrument des Verwaltungsakts, dessen Erlaß wiederum ein bestimmtes Verfahren vorauszugehen hat. Schließlich ist auch im Umweltbereich die Frage des Rechtsschutzes gegen fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen von größter Bedeutung. Bereits diese wenigen Beispiele dürften verdeutlichen, daß ein zutreffendes Verständnis von Umweltrecht nur gewonnen werden kann, wenn man sich zuvor mit seinen Staats- und verwaltungsrechtlichen sowie Verfahrens- und -prozeßrechtlichen Grundlagen vertraut macht. Aus diesem Grunde werden diese Rechtsbereiche dem im fünften Beitrag behandelten Umweltverwaltungsrecht in einem ersten und zweiten Beitrag vorangestellt.
C. Schulz
4. Verwaltungsverfahrens- und -prozeßrecht
Zusammenfassung
Wie bereits in der Einleitung zum vorausgegangenen Beitrag ausgeführt wurde, soll der vorliegende Band insbesondere Studierenden umweltwissenschaftlicher Studiengänge den Einstieg ins (öffentliche) Umweltrecht erleichtern. Basis für die sich im fünften Kapitel anschließende Ausbildung im Umweltrecht bildet neben dem in Kapitel 3 behandelten Staats- und Verwaltungsrecht das in diesem Kapitel darzustellende Verwaltungsverfahrens- und -prozeßrecht.
C. Schulz
5. Umweltverwaltungsrecht
Zusammenfassung
Da das Umweltrecht eine Querschnittsmaterie der Rechtswissenschaften darstellt, finden sich umweltrechtliche Vorschriften in allen Gebieten der Rechtsordnung. Demgemäß spricht man von Umweltzivilrecht, Umweltstrafrecht und öffentlichen Umweltrecht (zum Verhältnis der einzelnen Rechtsgebiete siehe schon bei 3.2). Im Verhältnis untereinander kommt dabei dem öffentlichen Umweltrecht die weitaus größte Bedeutung zu, denn die im Allgemeininteresse liegende Aufgabe Umweltschutz wird innerhalb der deutschen Rechtsordnung vornehmlich durch umfangreiche staatliche Eingriffsbefugnisse in die Privatsphäre (potentieller) Umweltverschmutzer erfüllt. Damit sind sie Gegenstand des öffentlichen Rechts. Seine Grundlagen, d. h. das Staats- und Verwaltungsrecht ist bereits in den vorangehenden Kapiteln 3 und 4 behandelt worden, so daß sich das nun folgende Kapitel auf das materielle Umweltrecht, das Umweltverwaltungsrecht, beschränken kann.
S. Schoeneck
6. Umweltprivatrecht
Zusammenfassung
Das Umweltprivatrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet. Es beinhaltet vielmehr jene zivilrechtlichen Normen, die bei umweltrechtlichen Streitigkeiten zwischen Personen des Privatrechts zur Anwendung kommen. Die einzelnen Normen befinden sich in unterschiedlichen Gesetzen. Als wichtigste Rechtsquellen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) und die Nachbarrechtsgesetze der Länder zu nennen.
J. Simon
7. Umweltstrafrecht
Zusammenfassung
1980 wurden die wichtigsten Straftatbestände zum Schutz der Umwelt vom Gesetzgeber in das StGB eingestellt. Bis dahin spiegelte das deutsche StGB die Welt der Entstehungszeit des StGB von 1871 getreuer wider als diejenige der Gegenwart: Der Beitrag des StGB zum Umweltschutz beschränkte sich im wesentlichen auf die Inkriminierung von „gemeingefährlicher Vergiftung“ und „ungebührlichem Lärm“. Zwar gab es bis dahin Strafvorschriften, diese befanden sich aber in weitverstreuten Nebengesetzen, wie beispielsweise dem Wasserhaushaltsgesetz. Meist wurde die Zuwiderhandlung gegen Verwaltungsvorschriften unter Strafe gestellt (Heine/Meinberg, Gutachten zum 57. Deutschen Juristentag, S. D 16 ff.). Indes ist strafrechtlicher Umweltschutz keine Errungenschaft der 80er Jahre, schon im Mittelalter waren Strafnormen mit drastischen Strafen bekannt (Heine, GA 1989, S. 116 ff.). Damals ging es jedoch um eher mystische Erwägungen, so etwa um Sakralstrafen, bei denen beispielsweise bei Baumfrevel der Täter kurzerhand geköpft und sein Haupt auf dem gefrevelten Baum aufgespießt wurde. Mittlerweile geht es nicht mehr um Baumfrevel, sondern um kontinuierliche Belastungen der Umwelt, sei es durch alltägliche Gewohnheiten Privater, wie beispielsweise durch den Straßenverkehr, durch rücksichtsloses oder planvolles Verhalten Einzelner, welche die Umwelt belasten, um Kosten zu sparen, oder durch industrielle Prozesse, bei denen sich Risiken bald schleichend, bald durch Ausreißer verwirklichen.
G. Heine
Backmatter
Metadata
Title
Rechtswissenschaften
Editor
Prof. Dr. Edmund Brandt
Copyright Year
2001
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-56873-2
Print ISBN
978-3-540-67891-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56873-2