2007 | OriginalPaper | Chapter
Sicherheitspolitik
Author : Gunther Hellmann
Published in: Handbuch zur deutschen Außenpolitik
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Sicherheit und Sicherheitspolitik bilden im klassischen Verständnis der Internationalen Beziehungen (IB) einen Teilbereich der Außenpolitik. Dabei spielte in den vergangenen fünf Jahrzehnten zumindest im westlichen Diskurs die Unterscheidung zwischen „innerer“ und „äußerer“ Sicherheit eine wichtige Rolle. Politische Anstrengungen zur Gewährleistung der äußeren Sicherheit waren diesem Verständnis gemäß immer Teil von Außenpolitik, aber nicht alle Außenpolitik war deshalb schon Sicherheitspolitik — oder doch nur in einem sehr breiten Verständnis. Da diese begrifflichen Feinheiten gerade im deutschen Fall von besonderer Bedeutung waren (und sind) und sich an der Entwicklung deutscher Sicherheitspolitik seit der Vereinigung wichtige Veränderungen sowohl hinsichtlich des Sicherheitsverständnisses wie auch in der deutschen Außenpolitik in einem breiteren Sinne ergeben haben, werde ich im Folgenden zuerst in allgemeiner Form auf das spannungsgeladene Verhältnis zwischen Sicherheit (-spolitik) und Bedrohung eingehen und einige Mechanismen aufzeigen, die bei der Herstellung von (Un-)Sicherheit zusammenkommen müssen. In einem zweiten Schritt skizziere ich, wie die sowjetische Bedrohung in der alten Bundesrepublik das Sicherheitsverständnis dominierte und wie mit Hilfe der NATO-Verbündeten und einer gemeinsamen Strategie der Abschreckung
und
Entspannung ein großer Krieg verhindert werden konnte. Im dritten Teil werden die weitreichenden, in manchen Teilen auch radikalen Veränderungen im Sicherheitsdiskurs des vereinten Deutschland diskutiert und aufgezeigt, wie sich Deutschland sicherheitspolitisch aus der Situation einer von anderen Staaten abhängigen europäischen Mittelmacht zu einer „Sicherheit exportierenden“ Macht entwickelt hat, von der nun ihrerseits immer mehr Staaten abhängen. Dieses neue Selbstverständnis äußert sich nirgends unmissverständlicher als in dem Anspruch auf einen nationalen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat.