Die Finanzverwaltung legt immer wieder bestimmte Prüfungsschwerpunkte fest, auf die ihre Außenprüfer ein besonderes Augenmerk legen sollen. Kennen Unternehmen diese Prüffelder, können sie sich entsprechend vorbereiten.
Nahezu jeder Unternehmer wird in Deutschland (mindestens einmal) mit einer Außenprüfung konfrontiert.
Hält er das erste Mal eine Prüfungsanordnung in der Hand, macht sich oft Unsicherheit breit: Was wird ihn erwarten? Welche Punkte wird der Betriebsprüfer besonders genau prüfen?
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Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat die Schwerpunkte für Betriebsprüfungen 2015 veröffentlicht. Interessant ist, dass die veröffentlichte Liste die Prüfungsschwerpunkte der einzelnen Finanzämter offenlegt. Die Liste gilt zwar nur für Nordrhein-Westfalen. Doch natürlich können auch Unternehmen anderer Bundesländer mögliche Prüffelder bei der eigenen Betriebsprüfung noch einmal vom Steuerberater absichern lassen. Zum Beispiel bei der Körperschaftsteuer sollen insbesondere folgende Sachverhalte genau geprüft werden:
Verlustabzug gem. § 8c KStG
Berücksichtigung Gewinne/Verluste gem. § 8b KStG
Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
Forderungsabschreibung
Pensionsrückstellungen
Spendenabzug
Zerlegung
Liquidation
Rechtsbeziehungen Gesellschaft/Gesellschafter
Beteiligungsverhältnisse
Betriebsaufspaltung
Die komplette Liste steht auf der Homepage der OFD bereit. Hieraus ergeben sich auch die Schwerpunkte bei der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer und sonstigen Prüfungsfeldern.
Vorbereitung einer Betriebsprüfung
Erhält ein Unternehmen die Prüfungsanordnung des Finanzamts, hat es noch die Möglichkeit, sich auf die Betriebsprüfung vorzubereiten. In dem Buch "Betriebsprüfung" geben die Springer-Autoren Rainer Buck und Marcus Klopfer Tipps, wie diese Vorbereitung aussehen sollte. Denn, so die Autoren: "Die Vorteile bei einer angesetzten Außenprüfung liegen in deren Vorbereitung." Die Autoren stellen dazu Checklisten zur Verfügung und geben auch Hinweise, wie ein Unternehmer sich während der Betriebsprüfung verhalten sollte. Dabei auch wichtig: Die Grenzen einer Betriebsprüfung sollte der Unternehmer kennen! Betriebsprüfer dürfen nämlich nicht alles.