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2018 | OriginalPaper | Chapter

2. Theoretische Grundlagen integren Unternehmenshandelns

Author : Lisa Schöttl

Published in: Integrität in Unternehmen

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Im vorliegenden Kapitel werden die theoretischen Grundlagen erörtert, wie Unternehmen moralisch handeln können – eine Grundvoraussetzung für das Streben nach Integrität. Dazu werden folgende Fragen behandelt: Können Unternehmen handeln? Und wenn ja, können sie moralisch handeln? Angesichts der Einbettung von Unternehmen in ein ökonomisches System werden die Möglichkeiten und Grenzen moralischen Unternehmenshandelns ausgelotet und dessen Erfolgsbedingungen dargelegt.

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Footnotes
1
Unter „Unternehmenshandeln“ werden sämtliche zielgerichteten Tätigkeiten im Unternehmen, ausgeführt durch die Mitglieder, verstanden, die im Wesentlichen das Treffen und Ausführen von Entscheidungen, aber auch die verbale und non-verbale Kommunikation, umfassen und sowohl das aktive Tun als auch Unterlassungen betreffen.
 
2
In den USA unterliegt das intentionale korporative Handeln gar der Strafgesetzgebung: dort können Unternehmen strafrechtlich verurteilt werden, während in Deutschland nur Individuen „Schuld“ auf sich laden und somit bestraft weden können (vgl. Steinmeyer/Späth 2014, S. 248, 255). Gegen das Kollektiv „Unternehmen“ kann allerdings in Deutschland über das Ordnungswidrigkeitengesetz eine Geldbuße verhängt werden (siehe Abschn. 4.​3.​1.​2), womit es somit in der Wirkung in ähnlicher Weise als intentional handelnder Akteur betrachtet wird.
 
3
Siehe hierzu ausführlich Abschn. 3.​1.​2.​2 bzw. Abschn. 3.​3.​2.
 
4
Vgl. French 1990, S. 195; Maring 2001, S. 78.
 
5
French 1996, S. 151. Die CID-Struktur speist sich aus der organisatorischen Machtstruktur im Unternehmen, d. h. dem Organigramm, sowie den Regeln für korporative Entscheidungen (French 1992, S. 322 f.).
 
6
Wieland 1993, S. 22.
 
7
Maring 2001, S. 81. Zur Unterscheidung von individuellem, kollektivem und korporativem Handeln siehe ausführlich Maring 2001, S. 78 ff.
 
8
Vgl. Lenk/Maring 1992a, S. 160.
 
9
Vgl. Wieland 1996, S. 142.
 
10
French 1992, S. 326. „Korporationen haben Gründe, weil sie Interesse daran haben, Dinge zu tun, die mutmaßlich zur Verwirklichung ihrer etablierten korporativen Ziele führen – unabhängig von dem vorübergehenden Selbstinteresse der Direktoren, Manager usw.“ (ebd.). Vgl. auch Enderle 1992, S. 151; Arnold 2006.
 
11
French 1992, S. 323.
 
12
Vgl. French 1996, S. 152 f.
 
13
French 1990, S. 201; French 1992, S. 317.
 
14
Vgl. u. a. Velasquez 1983; De George 1990, S. 100; Fetzer 2004, S. 134 ff.; Rönnegard 2015.
 
15
Vgl. Werhane 1992, S. 330.
 
16
Im Englischen werden Unternehmen dieser Sichtweise entsprechend oft als „corporate moral agents“, also als Agenten im Unterschied zu Personen bezeichnet (vgl. auch Moore 1999).
 
17
Werhane 1992, S. 330. Vgl. hierzu auch die von De George beschriebene sogenannte „moralistic view“, die zu dem Schluss kommt: „Corporations are actors on the social scene.“ (De George 1981, S. 4) sowie die „corporate agent view“ bei Brown 2005 (S. 18) sowie „group agency“ bei List/Pettit 2013 (S. 165), die Unternehmen als entscheidungsfähige Akteure ansehen. Mit dieser Position soll hier allerdings kein ontologischer oder metaphysischer Status von Organisationen begründet werden.
 
18
Dies bedeutet nicht, dass individuelle Organisationsmitglieder für ihr Handeln nicht mehr selbst verantwortlich sind, schließlich geht das primäre Handeln stets vom Einzelnen aus und die korporativen Entscheidungsstrukturen lassen in der Regel Spielraum für eigenverantwortliches Handeln. Organisationale Verantwortung schließt individuelle Verantwortung daher nicht aus (vgl. List/Pettit 2013, S. 165 f.).
 
19
Siehe hierzu ausführlich Abschn. 3.​2.
 
20
Werhane 1992, S. 322. Siehe hierzu ebenso Enderle: „Als zielorientiertes und zugleich sich selbst organisierendes Gebilde, in dem die Individuen zwar handeln, dessen eigenes ,Handeln‘ aber nicht mit dem Handeln der Individuen voll identisch ist, weist [das Unternehmen] eine spezifische Eigenständigkeit seines ,Handelns‘ auf und kann darum zu Recht als moralischer Akteur bezeichnet werden.“ (Enderle 1992, S. 147).
 
21
Werhane 1992, S. 330, 332.
 
22
Wieland 1996, S. 70.
 
23
Schwegler 2008, S. 203.
 
24
Ulrich 2004a, S. 145; Steinmann et al. 2013, S. 41.
 
25
Vgl. Enderle 1992, 153; Brown 2005, S. 18. „Wesentlich für die Zuschreibung von Verantwortung ist, dass Unternehmen durch eine interne strukturelle Homogenität gekennzeichnet sind, die es ihnen ermöglicht, intentionale Handlungsprozesse umzusetzen.“ (Heidbrink 2011, S. 195).
 
26
Vgl. Fenner 2008, S. 40 sowie ausführlich zu moralisch relevanten Handlungen Ricken 2013, S. 91 ff. Als Bedingungen zur Möglichkeit von Verantwortungsübernahme können die normative Bedeutsamkeit, Handlungsfähigkeit (u. a. Folgenbewusstsein, Einflussmöglichkeit) und Urteilskraft gelten (List/Pettit 2013, S. 155; Sombetzki 2014, S. 62).
 
27
Werhane 2015, S. 739.
 
28
Zum Verantwortungsbegriff in der Wirtschaftsethik siehe Heidbrink 2011.
 
29
Vgl. für den deutschsprachigen Raum u. a. Lenk/Maring 1992a; Maring 2001; Wieland 2001a; Fetzer 2004; Lin-Hi 2009 sowie für den angloamerikanischen Kontext u. a. Friedman 1970; Goodpaster 1983; Werhane 1985; French 1990; Carroll 1991.
 
30
Heidbrink 2011, S. 193.
 
31
De George 1981, S. 10. Diese Einsicht wird bei De George unter der sogenannten „reductionist view“ behandelt (ebd., S. 5 f.).
 
32
Vgl. Enderle 1992, S. 145 f.
 
33
Wieland 1996, S. 156; Grüninger 2001, S. 67 ff.; Wieland 2001b, S. 12; vgl. Freeman/Gilbert 1991, S. 24. Siehe hierzu auch die Ausführungen in Abschn. 2.3.1.
 
34
Dieser liegt nicht in einer Maximierung der Unternehmensgewinne, sondern in einer gesamtwirtschaftlich optimalen Güterversorgung und der Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse und Interessen der Menschen (vgl. Aßländer 2011b, S. 57). Siehe hierzu auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 14 Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ sowie die Bayerische Verfassung in Art. 151: „Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl […].“
 
35
Heidbrink 2011, S. 188.
 
36
Hemel 2007, S. 236.
 
37
Ebd., S. 243 f.
 
38
Paine 2003, S. 192.
 
39
Ebd.
 
40
Geser 1989, S. 211.
 
41
Ebd., S. 215.
 
42
Ebd., S. 217.
 
43
So zielt etwa der u. a. von Homann und Pies vertretene Ansatz einer Ordnungsethik bzw. Ordonomik überwiegend auf eine Gestaltung der Rahmenordnung (Makroebene), während etwa Ulrich primär die Verantwortung des Einzelnen zur Reflexion und Durchsetzung lebensdienlicher Wirtschaftsweisen betont (Mikroebene) (vgl. Homann/Blome-Drees 1992; Ulrich 2008; Pies et al. 2009). Aufgrund den im Vergleich zur Governanceethik geringeren Anknüpfungsmöglichkeiten anderer Theorien der Wirtschafts- und Unternehmensethik an Integrität als Steuerungswert für Unternehmen, werden diese in der Arbeit nicht systematisch behandelt.
 
44
Wieland 1996, S. 91.
 
45
Wieland 2001b, S. 24.
 
46
Vgl. Luhmann 1988, S. 52 f.
 
47
Wieland 1996, S. 88 f.
 
48
Ebd., S. 81.
 
49
Ebd.
 
50
Wieland 2004b, S. 8. Dabei ist es nicht nötig, zwischen einem moralischen oder opportunistischen Menschenbild zu entscheiden, weil nach Wieland „beides in seinem Verhaltensrepertoire [liegt], und die Aktivierung […] von den institutionellen Beschränkungen und Anreizen abhängig [ist].“ (Wieland 1996, S. 177). In der Realität wird die Moral in den meisten Unternehmen allerdings nicht als genuin moralische Überlegung eingebracht, sondern über die wirtschaftliche Logik von Kosten und Nutzen.
 
51
Vgl. u. a. Williamson 1979; Williamson 1981.
 
52
Die Neue Institutionenökonomik besteht aus mehreren verwandten Teiltheorien (u. a. Transaktionskostentheorie und Prinzipal-Agent-Theorie), die vertragliche Vereinbarungen an die Stelle von idealen Marktbeziehungen zum wirtschaftlichen Austausch setzen. Sie gehen dabei von folgenden Annahmen über menschliches Verhalten aus: individuelle Nutzenmaximierung, begrenzte Rationalität und opportunistisches Verhalten (Dillerup/Stoi 2013, S. 19 f.; siehe auch Wolff 2009, S. 113 ff.).
 
53
Siehe grundlegend zur Rolle von Transaktionskosten bei der Entstehung von Unternehmen Coase 1937.
 
54
Wieland 2001b, S. 8. Dieser transaktionstheoretische Zugang ist zudem vereinbar mit dem zuvor gezeichneten Bild von Unternehmen als moralischen Akteuren wie Enderle aufzeigt (Enderle 1992, S. 152 f.).
 
55
Vgl. Wieland 1996, S. 72.
 
56
Wieland 2001b, S. 12. „Transaktionen, die über vollständige Verträge geregelt und unter der Bedingung von vollständiger Information abgewickelt werden können, werfen keinerlei ungelöste moralische Fragen auf.“ (ebd.).
 
57
Williamson 1990, S. 70.
 
58
Ebd., S. 72, 81 ff.
 
59
Implizite Verträge bestehen aus „wechselseitigen Versprechungen oder gerechtfertigten Erwartungen, die in einem bestimmten Umfang verbindlich sind, obwohl sie nicht Bestandteil des formalen Vertrags sind.“ (Wieland 1996, S. 7).
 
60
Wieland 1996, S. 115.
 
61
Wieland 2011a, S. 15.
 
62
Wieland 2008c, S. 19.
 
63
Wieland 2001b, S. 8 f.
 
64
Zugleich kann hier die rechtliche Dimension von Transaktionen relevant sein, da das Recht oft auf moralischen Überlegungen basiert.
 
65
Vgl. Wieland 1996, S. 186.
 
66
Wieland 2001b, S. 8.
 
67
Ebd, S. 9.
 
68
Institutionen können allgemein verstanden werden als sozial sanktionierbare Vereinbarungen und Erwartungen bezüglich der Handlungs- und Verhaltensweisen eines oder mehrerer Individuen (Dietl 1993, S. 37).
 
69
Wieland 2001b, S. 8 f. Für eine nähere Erläuterung der zentralen Formel der Governanceethik und deren theoretische Implikationen siehe insgesamt Wieland 2001b.
 
70
Wieland 2008b, S. 308.
 
71
Wieland 2001b, S. 10.
 
72
Wieland 1999, S. 7. In Abgrenzung zum Konzept der Corporate Governance spielen hier neben klassischen Kontrollmechanismen alternative Steuerungsmechanismen, wie etwa Moral und Werte, eine entscheidende Rolle. Es geht nicht um eine Lösung der in der klassischen Corporate Governance-Forschung vorherrschenden Prinzipal-Agent-Problematik, die die Informationsasymmetrie zwischen Eigentümern und Managern thematisiert (vgl. Wolff 2009, S. 122, sowie grundlegend Jensen/Meckling 1976, S. 308 f.), sondern um die insgesamt geeignete Steuerung eines Unternehmens, besonders hinsichtlich dessen moralischer Kommunikation (hier: Governanceethik).
 
73
Wieland 2001b, S. 14.
 
74
Wieland 2004b, S. 12 [Hervorh. L. S.].
 
75
Ebd., S. 8. Eine genuin moralische Kommunikation kann und darf dabei nicht allein auf ein ökonomisches Kalkül zurückgeführt werden, da sie ansonsten nicht oder nur eingeschränkt wirksam wäre.
 
76
Wieland 2001b, S. 15.
 
77
Wieland 1996, S. 156.
 
78
Wieland 2011c, S. 251.
 
79
Für eine ethisch fundierte Begründung der Einbindung von Stakeholdern in die Governance eines Unternehmens, siehe etwa Brink 2010, der argumentiert, dass Stakeholder aufgrund ihrer spezifischen Investitionen über Ansprüche auf die Residualerträge eines Unternehmens verfügen. Für eine Unterscheidung zwischen ethischem und strategischem Stakeholdermanagement siehe Göbel 2010.
 
80
Die Kooperationsrente drückt die relative Verbesserung der Ressourcenerträge der einzelnen Kooperationsmitglieder gegenüber einer Situation der Einzelnutzung dieser Ressourcen aus (Wieland 2001b, S. 22).
 
81
Wieland 2008c, S. 16.
 
82
Wieland 1999, S. 86. In diesem Punkt unterscheidet sich die Governanceethik vom hier vertretenen Verständnis von Integrität, das ein Commitment zu moralischen Grundwerten umfasst, wie im weiteren Verlauf ausgeführt wird.
 
83
Beschorner 2011, S. 129.
 
84
Vgl. Wieland 2004b, S. 7 f.
 
85
Wieland 2001b, S. 23.
 
86
Ebd., S. 25.
 
87
Ebd., S. 26.
 
88
Wieland 2004b, S. 7.
 
89
Wieland 1999, S. 75.
 
90
Wieland 2001b, S. 26.
 
Metadata
Title
Theoretische Grundlagen integren Unternehmenshandelns
Author
Lisa Schöttl
Copyright Year
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-21429-6_2