2005 | OriginalPaper | Chapter
Theorie I: Zeilenlänge und Verwendungszweck
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In der Literatur herrscht keine Einigkeit darüber, wie kurz oder lang Kurznachrichten sind. Kurz sind die Kurzen bei Schneeweiss (2002): „Kurzmeldungen bzw. Kurznachrichten oder Einspalter (Layoutbezeichnung) bestehen nur aus einem Satz oder aus einigen wenigen Sätzen. In 10 bis 20 Zeilen werden die wichtigsten Facts, oft nur die journalistischen W’s übermittelt. Die sechs relevanten W-Fragen sind: Wer? Was? Wo? Wann? Wie? und Warum?“ Genauer gefragt: Was ist passiert? Wo? Wann? Wer ist beteiligt, betroffen, verantwortlich? Wie trug es sich zu? und Warum geschah es? Als siebtes W lässt sich „Woher wissen wir das?“ hinzufugen. Weischenberg (1988, 25f.) unterscheidet zwischen Meldung/Kurznachricht und Bericht, die er beide als Nachrichtendarstellungsformen sieht: Eine Nachricht ist eine Meldung/Kurznachricht, wenn sie als Einspalter weniger als 25 Zeilen zählt. Hingegen ist der Bericht “ausführlicher als die Meldung“ und zählt „mindestens 25 Zeilen und 2 bis 3 Spalten“.
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