1991 | OriginalPaper | Chapter
Verbundene Unternehmen
Author : Professor Dr. jur. Dr.-Ing. E.h Reimer Schmidt
Published in: Versicherungsunternehmensrecht
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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In der Marktwirtschaft und unter dem Grundsatz der Vertragsfreiheit kann sich ein Unternehmen an einem anderen beteiligen, es können aber auch Unternehmen miteinander Verträge schließen. Die rechtlich selbständigen Einheiten können miteinander Einfluß-, Herrschafts- und Abhängigkeitsverhältnisse schaffen, durch die der Entscheidungsbereich von Organen weitgehend beschränkt werden kann. Es bilden die Unternehmen also „Familien“, Gruppen; die Konzentration spielt in der Wirtschaft eine erhebliche Rolle. Ursachen und Zwecke der Konzentration sind sehr unterschiedlich: Neben dem Wunsch nach Kombination von Unternehmenseinheiten steht der Gedanke der Ergänzung eines Wirtschaftszweiges durch einen anderen. Das ist z. B. bei der Gruppenbildung von durch den Grundsatz der Spartentrennung getrennten Unternehmen der Fall. Dem Gedanken der Konzentration steht stets das Interesse an Selbständigkeit der Einzelgesellschaft gegenüber, so daß auf diesem Gebiet immer Spannungsverhältnisse gegeben sind. Es gibt neben der horizontalen Unternehmensverbindung auf einer Handelsstufe (z. B. zwischen einem Schadens- und einem Lebensversicherer) die vertikale (z. B. zwischen einem Rück-und einem Erstversicherer), die eine Verbindung zwischen über- und untergeordneten Handeisstufen darstellt. Die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft ist das herkömmliche Instrument der Einflußnahme auf eine andere Gesellschaft. Man denke an die rechtliche Bedeutung der Dreiviertel-Mehrheit, der einfachen Mehrheit und der Sperrminorität. Neben der Beteiligung als Konzentrationsinstrument steht aber, wie gesagt, zweitens die Möglichkeit, schuldrechtliche Verträge abzuschließen.