2017 | OriginalPaper | Chapter
Von Sein und Sollen: Zwischenstand und Diskussion
Author : Corinna von Reutern-Kulenkamp
Published in: Menschenrechte im Spannungsfeld marktwirtschaftlicher Interessen
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Der Handlungsrahmen transnationaler Unternehmen in Bezug auf ihren Umgang mit Menschenrechten und ihre direkte Sorgfaltspflicht, die auf völkerrechtlicher, auf nationaler und auch auf unternehmensinterner Ebene durch bindende Vorgaben sowie durch freiwillige Codes of Conduct oder auch durch die Teilnahme an regionalen und globalen Selbstverpflichtungen bestimmt wird, wurde nun aus juristischer Sicht ausführlich beleuchtet. Die überwiegend nur vagen völkergewohnheitsrechtlichen Bestimmungen neben zahlreichen soft law-Instrumenten, teils durch die Vereinten Nationen, die OECD, teils auch durch die Unternehmen selbst initiiert, beantworten die in Kapitel 3 dieser Arbeit aufgeworfene Frage nach einem rechtlichen Korsett, das die Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechte umgeben könnte, eindeutig: Bei so viel soft law und so viel Vagheit in den völkerrechtlichen Vorgaben wäre es – zumindest bisher, solange soft law-Instrumente wie das Ruggie-Framework oder auch die OECD-Leitsätze nicht in Völkergewohnheitsrecht übergehen und daher auch keine rechtliche Bindungswirkung entfalten – unverhältnismäßig, von einem rechtlichen Korsett zu sprechen, das die Unternehmen in ihrem Handlungsrahmen maßgeblich limitierte.