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2012 | OriginalPaper | Chapter

6. Vorbereitende Jahresabschlussbuchungen

Author : Mirja Mumm

Published in: Einführung in das betriebliche Rechnungswesen

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

DenGrundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht eine periodengerechte Gewinnermittlung. Das bedeutet, dass nur diejenigenErträge undAufwendungen in derGewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. In der Praxis existieren aber Zahlungen fürAufwendungen undErträge, die erst nachfolgende Geschäftsjahre betreffen. Des Weiteren sindAufwendungen undErträge denkbar, für die erst in späteren Rechnungsperioden Zahlungen geleistet werden. Hier ergibt sich dann eine zeitliche Diskrepanz zwischen Erfolgsrechnung und Zahlungsvorgang.

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Footnotes
1
Die Vermögensgegenstände sind im Zeitpunkt ihrer Beschaffung mit denAnschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu aktivieren. Der Zugang erfolgt in dem Moment, in dem der Vermögensgegenstand in das Betriebsvermögen des Unternehmens (wirtschaftliches Eigentum) übergeht, unabhängig von dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Dazu Einkommensteuer-Richtlinie EStR 7.4: Ein Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt seiner Lieferung angeschafft. Ist Gegenstand eines Kaufvertrages über ein Wirtschaftsgut auch dessen Montage durch den Verkäufer, ist das Wirtschaftsgut erst mit der Beendigung der Montage geliefert. Das Bestelldatum oder das Datum der Rechnungserstellung sind somit irrelevant.
 
2
Ein weiteres Beispiel für dieAnschaffungsnebenkosten stellen dieBezugskosten dar, siehe dazu Abschn. 5.​5.​3 Bezugskosten,Ausgangsfrachten undVertriebsprovisionen .
 
3
Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen bei bereits betriebsbereiten Vermögensgegenständen zählen nicht zu denAnschaffungskosten , sondern stellen sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen dar.
 
4
Nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen (Zuschüsse, Zulagen,Subventionen ), die im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögensgegenständen von Dritten gewährt werden, sind entweder unmittelbar von denAnschaffungskosten abzuziehen (erfolgsneutrale Behandlung, eine allmähliche erfolgswirksame Erfassung erfolgt über die Ansetzung geringererAbschreibungen aufgrund geringererAnschaffungskosten) oder durch Einstellung in einen gesonderten Passivposten zu neutralisieren. Dabei werden dieAnschaffungskosten im vollen Umfang aktiviert (z. B. Technische Anlagen und Maschinen an Bank) und über die betriebsgewöhnlicheNutzungsdauer abgeschrieben. Die Zuwendungen werden bei Zahlungseingang ebenfalls erfolgsneutral erfasst (Bank an passive Sonderposten (Zuschüsse)). Der passive Sonderposten wird über die betriebsgewöhnlicheNutzungsdauer aufgelöst. Dies stellt einen Ertrag dar, weil sich der Passivposten mindert.
 
5
Der Umfang der zu bilanzierendenHerstellungskosten ist in § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB abschließend geregelt, andere als die dort genanntenAufwendungen dürfen nicht einbezogen werden. Im Folgenden wird mit einem vereinfachten Beispiel gearbeitet.
 
6
In der Praxis werden dieHerstellungskosten i. d. R. aus der Kostenträgerrechnung (Kosten- und Leistungsrechnung ) abgeleitet, da eine stückbezogene Aufwandsverrechnung nicht möglich ist. Für die in der Bilanz zu aktivierendenAufwendungen müssen aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung vonKosten- und Leistungsrechnung und Finanzbuchhaltung Korrekturen in Bezug auf die Vorgaben des § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB vorgenommen werden. So dürfen z. B. nicht alle verrechneten Kosten in den Bilanzansatz eingehen, es müssen so genannte nicht pagatorische (nicht ausgabenwirksame) Kosten herausgerechnet werden.
 
7
Die Kontengruppe 65Abschreibungen ist weiter zu untergliedern in die jeweiligen abzuschreibenden Vermögensgegenstände: 651Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände desAnlagevermögens , 652Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude, 653Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen, 654Abschreibungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Folgenden wird bei den Buchungssätzen und in den Konten kurz die betreffende Kontonummer mit der BezeichnungAbschreibungen angegeben.
 
8
Aus Vereinfachungsgründen werden im Folgenden die steuerrechtlichen Regelungen aus derAfA-Tabelle für die handelsrechtlichenAbschreibungen übernommen.
 
9
Beispielhafter Buchungssatz: 089Geringwertige Wirtschaftsgüter der Betriebs- und Geschäftsausstattung an 280 Bank.
 
10
Für unbewegliche Güter desAnlagevermögens mit zeitlich begrenzterNutzungsdauer (z. B. Gebäude) gelten nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG besondere Abschreibungsvorschriften, auf die hier nicht weiter eingegangen wird.
 
11
Die steuerlichen Begrenzungen sind handelsrechtlich nicht bindend, werden aber im Folgenden vereinfacht übernommen.
 
12
Das 2,5fache des linearen Abschreibungssatzes beträgt 41,67 %, darf allerdings nicht angesetzt werden, da die Höchstgrenze von 25 % greift.
 
13
Ein weiterer Grund für den Wechsel von der geometrisch-degressiven zur linearenAbschreibungsmethode liegt im Steuerrecht: Nach § 7 Abs. 2 Satz 4, Abs. 1 Satz 5 EStG sind neben derplanmäßigen geometrisch-degressiven Abschreibung keineaußerplanmäßigen Abschreibungen zulässig.
 
14
Zur Herleitung der Formel des geometrisch-degressiven Abschreibungssatzes siehe u. a. Hahn und Wilkens (2002, S. 136–137).
 
15
Handelsrechtlich wäre auch noch die vorangegangene Regelung zulässig: Im Falle der Anschaffung oder Herstellung in der ersten Jahreshälfte wird die komplette Jahresabschreibung, bei Anschaffung oder Herstellung in der zweiten Jahreshälfte der halbe Jahresabschreibungsbetrag angesetzt.
 
16
In derBilanz ist nach Handelsrecht seit 1985 der Ausweis von passivischenWertberichtigungen für Kapitalgesellschaften nicht mehr zulässig. Die praktische Bedeutung derindirekten Abschreibung ist dennoch nicht zu unterschätzen, da Nicht-Kapitalgesellschaften diese Abschreibungsform nach wie vor nutzen (können) und sie auch in der internen Buchhaltung von Kapitalgesellschaften Verwendung findet.
 
17
Die Kontengruppe 36Wertberichtigungen ist weiter zu untergliedern in die jeweiligen abzuschreibenden Vermögensgegenstände, wie z. B. 361Wertberichtigungen zu Sachanlagen, 365Wertberichtigungen zu Finanzanlagen.
 
18
Die Kontenart 546Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen ist weiter zu untergliedern in die jeweiligen abgegangenen Vermögensgegenstände: 5461 Erträge aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen, 5462 Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen und 5463 Erträge aus dem Abgang vonUmlaufvermögen .
 
19
Die Kontenart 696Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen ist weiter zu untergliedern in die jeweiligen abgegangenen Vermögensgegenstände: 6961 Verluste aus dem Abgang von immateriellemAnlagevermögen , 6962 Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und 6963 Verluste aus dem Abgang vonUmlaufvermögen .
 
20
Es wäre weiterhin möglich, zur Differenzierung, ob das Wirtschaftsgut über oder unter Buchwert verkauft wird, spezielle Erlös- und Anlagenabgangskonten für den Buchgewinn bzw. den Buchverlust einzurichten.
 
21
Zur Veranschaulichung der Erfolgswirkung werden die Unterkonten 5141 und 6979 in diesem Fall nicht erst über die übergeordneten dreistelligen Kontenarten, sondern direkt über das GuV-Konto 802 abgeschlossen.
 
22
Insolvenz ist der rechtliche Oberbegriff für die Insolvenz(eröffnungs)gründe und erfasst jede wirtschaftliche Notlage eines Schuldners, die es ermöglicht, ein Insolvenzverfahren auszulösen: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung (nur bei juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften). Die Insolvenzordnung ist am 1.1.1999 in Kraft getreten und hat das alte Konkursrecht abgelöst.
 
23
Aus Vereinfachungsgründen kann beim speziellen Kreditrisiko auf dieEinzelwertberichtigung verzichtet werden und stattdessen ein pauschaler Prozentsatz des Gesamtforderungsbestandes abgeschrieben werden. Streng genommen ist dies zwar keinePauschalwertberichtigung , da sie nicht aufgrund des allgemeinen Kreditrisikos gebildet wird. Sie wird aber trotzdem alsPauschalwertberichtigung bezeichnet. Diese Vereinfachung macht in Unternehmen Sinn, die eine Vielzahl von kleinen Einzelforderungen aufweisen.
 
24
Die scheinbareinwandfreien Forderungen umfassen den Forderungsgesamtbestand abzüglich der ausgefallenen (aber noch nicht abgeschriebenen) Forderungen sowie abzüglich der abgesicherten Forderungen (z. B. durch Garantien, außerdem Forderungen gegenüber dem Bund und den Ländern, den Gemeinden, weil diese als absolut sicher angesehen werden) und abzüglich derzweifelhaften Forderungen .
 
25
DieRechnungsabgrenzungsposten können statt am 31.12. auch bereits im Zeitpunkt der Zahlungen erfasst werden.
 
26
Annahme: In den betroffenenAufwands - bzw.Ertragskonten sind keine weiteren Vorgänge erfasst. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
 
27
Annahme: In den betroffenenAufwands - bzw.Ertragskonten sind keine weiteren Vorgänge erfasst. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
 
28
In den folgenden Beispielen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit die Abschlussbuchungen über 802 GuV und 801 SBK sowie die Eröffnungsbuchung über 800 EBK vernachlässigt.
 
29
In den folgenden Beispielen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit die Abschlussbuchungen über 802 GuV und 801 SBK sowie die Eröffnungsbuchung über 800 EBK vernachlässigt.
 
30
§ 5 Abs. 1 EStG bestimmt, dass alle buchführungspflichtigen Kaufleute ihre Steuerbilanz nach denGrundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu erstellen haben, soweit das Steuergesetz nichts anderes vorschreibt.
 
Metadata
Title
Vorbereitende Jahresabschlussbuchungen
Author
Mirja Mumm
Copyright Year
2012
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-28273-7_6