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Published in: Zeitschrift für Energiewirtschaft 1/2019

19-11-2018

Warum die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in Deutschland nicht kommt – eine institutionenökonomische Betrachtung

Author: Dr. Rupert Pritzl

Published in: Zeitschrift für Energiewirtschaft | Issue 1/2019

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Zusammenfassung

Die Energiewende im Wärmebereich befindet sich in Deutschland auf der Kriechspur, weil naheliegende Energieeffizienzpotentiale nicht genutzt werden. Mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung liegt ein zielgruppenorientiertes und effektives Instrument vor, um die privat genutzten Eigenheime energetisch zu ertüchtigen und die großen Effizienzpotentiale im Gebäudebereich zu heben. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird zwar von vielen Seiten begrüßt und politisch gefordert; alle Gesetzesinitiativen im Bundesrat und im Bundestag sind aber in den zurückliegenden zehn Jahren an den gesellschaftlichen Widerständen und vielfältigen Hinderungsgründen gescheitert.
Der Beitrag geht daher den Fragen nach: Warum wird ein energiepolitisch sinnvolles und von weitgehend allen gesellschaftlichen Gruppen gefordertes energiepolitisches Instrument nicht umgesetzt? Welche Hindernisse stehen einer Einführung dieses Instrumentes im Wege? In einer institutionenökonomischen Betrachtung werden die Motive und Handlungsweisen der politischen Akteure auf Bundes- und Länderebene und der unterschiedlichen Ressorts, die Interessen der beteiligten Branchen (Bauwirtschaft und Handwerk) und die Kosten-Nutzen-Überlegungen der sanierungswilligen Eigenheimbesitzer analysiert.

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Footnotes
1
BMWi und BMU (2010)
 
2
Vgl. Fraunhofer IWES und IBP (2017)
 
3
Vgl. dena (2018a, S. 8 ff.). In Flächenländern wie Bayern sind die Effizienzpotentiale noch einmal größer, denn verglichen mit der Aufteilung der Wohnflächen auf die Gebäudetypen in Deutschland liegt der Anteil der Einfamilienhäuser in Bayern mit ca. 48 % deutlich über dem Bundesdurchschnitt mit ca. 40 % (Vgl. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft 2012, S. 7 ff.).
 
4
Vgl. z. B. Traublinger (2014); Bundesverband Deutscher Industrie (2017); sowie geea (2017). Die Gebäude-Allianz „Gemeinsam die Entwicklung des Gebäudebestandes in Deutschland voranbringen“ ist eine verbandsübergreifende Initiative aus über 40 Umweltorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Unternehmen.
 
5
So die repräsentative Umfrage von YouGov im Jahr 2017 im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Für private Hausbesitzer muss es sich lohnen, ihr Eigenheim energetisch zu sanieren. Wir fordern deshalb einen deutlichen Steuerbonus als Anreiz zur Sanierung“, so Thomas Engelke, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (2017).
 
6
Vgl. Climate Policy Initiative (2011, S. 5).
 
7
Zeugen nicht die Steuersparmodelle in Deutschland von dem ausgeprägten Trieb, Steuern zu sparen – vielleicht sogar unabhängig von der Sinnhaftigkeit der zugrundeliegenden Investition (z. B. Schiffsbeteiligungen, Schrott-Immobilien oder Containerbeteiligungen)?
 
8
Ein meritorisches Gut ist in Anlehnung an Richard Musgrave ein sogenanntes unechtes, öffentliches Gut. Es wird zwar als privates Gut bereitgestellt, der Staat sieht es für die Allgemeinheit als so wichtig an, dass er die private Nachfrage nach diesem Gut fördert bzw. das Gut selbst bereitstellt (vgl. Zimmermann und Henke 1987, S. 45 ff.).
 
9
BMWi und BMU (2010, S. 22).
 
10
Vgl. DENA (2018b, S. 104 f.).
 
11
Dieser Gesetzesentwurf sieht eine Steuerermäßigung von 10 % der Investitionskosten für die energetische Sanierung des selbstgenutzten Wohnraumes, maximal 4500 € von der Steuerschuld vor (gem. § 35a Abs. 4 neu EStG). Der Höchstbetrag orientiert sich an den durchschnittlichen Aufwendungen für die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses von ca. 35.000–45.000 €.
 
12
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17/6074) sieht eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor. Die Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen sollen über 10 Jahre hinweg im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart (von der Steuerbemessungsgrundlage) abgeschrieben werden können (gem. § 10k EStG). Dabei wird vorausgesetzt, dass nach den energetischen Sanierungsmaßnahmen ein gewisser Energiestandard beim sanierten Wohngebäude bzw. Wohnung erreicht wird, der durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen wird (KfW-Standard 85). Es sollen Gebäude gefördert werden, die vor 1995 gebaut wurden. Der Gesetzesantrag ist mit Mindereinnahmen bei Einkommen‑, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie dem Solidaritätszuschlag verbunden, die sich in der vollen Jahreswirkung auf 1,5 Mrd. Euro summieren. Länder und Gemeinden hätten hiervon nach den im Grundgesetz angelegten Verteilungsregeln rd. 862 Mio. Euro zu tragen.
 
13
Der gemeinsame Antrag von Hessen, Bayern und Sachsen entspricht inhaltlich weitgehend dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2011.
 
14
Vgl. BMWi (2014, S. 21).
 
15
BMWi und BMF (2015)
 
16
Voigt (2009, S. 14).
 
17
Vgl. Richter und Furubotn (2010, S. V).
 
18
Vgl. Erlei et al. (2016, S. 321 ff.); Richter und Furubotn (2010, S. 319 ff.).
 
19
Vgl. North (1988).
 
20
Vgl. Richter und Furubotn (2010, S. 90 ff.); Erlei et al. (2016, S. 283 ff.).
 
21
Vgl. Erlei et al. (2016, S. 361 ff.).
 
22
Vgl. Friedl et al. (2014)
 
23
Vgl. BT-Drs. 17/6358, S. 7. BMWi und BMF unterstellen in einem gemeinsamen Eckpunktepapier für die KfW-Förderkredite einen Förderhebel von 1:12 bis 1:16 und für die steuerliche Abzugsfähigkeit von 1:12 (vgl. BMWi und BMF 2015).
 
24
Das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk (ifh) an der Universität Göttingen rechnet mit einem Nettofiskaleffekt von 761 Mio. €. Laut einer durch das ifh durchgeführten Studie werden – unter Berücksichtigung von Mitnahmeeffekten i. H. v. 30 % – Mehreinnahmen aus Umsatzsteuer i. H. v. 559 Mio. € sowie ein zusätzliches Lohnsteueraufkommen i. H. v. 250 Mio. € generiert. Zuzüglich erhöhter Einnahmen aus der Sozialversicherung (1 Mrd. €) sowie vermiedenen Ausgaben für Arbeitslosigkeit (452 Mio. €) ergeben sich positive Effekte i. H. v. 2,2 Mrd. €. Die Steuerausfälle werden auf 1,5 Mrd. € beziffert. Somit ergibt sich ein positiver Nettofiskaleffekt von 761 Mio. € (vgl. Kornhardt 2012, S. 6). Auch BDI, bdew, dena, DGB und ZDH sind vom positiven Nettofiskaleffekt überzeugt und sehen eine spezifische Gegenfinanzierung als nicht erforderlich an (vgl. geea 2017, S. 2).
 
25
Hier teilt die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung das Schicksal der steuerlichen Förderung der Forschungsförderung, die Politik, Wissenschaft und Wirtschaft im Schulterschluss fordern (vgl. Sprengel und Wiegard 2011).
 
26
Vgl. Greive et al. (2018).
 
27
Dieses Schicksal ereilte Ende 2012 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der im Vermittlungsausschuss daran gescheitert ist, dass die Länder mehrheitlich auf einer Kompensation ihrer Steuerausfälle durch den Bund beharrt hatten (vgl. BT-Drs. 17/6358).
 
28
Mortler (2015).
 
29
CDU und CSU (2013, S. 30), (2017, S. 38).
 
30
SPD (2013, S. 36). Das Meinungsbild der SPD erscheint ein wenig paradox, wenn selbst der Deutsche Mieterbund sich ausdrücklich für eine steuerliche Förderung ausspricht (vgl. geea 2017).
 
31
Vgl. Lippelt et al. (2013). Bei den politischen Parteien gilt auch das von Weert Canzler postulierte „Dilemma der Ungleichzeitigkeit“, nach dem zwar die generelle Zustimmung zur energetischen Gebäudesanierung bei allen Parteien auszumachen ist, aber je konkreter der Vorschlag zur Umsetzung kommt, desto wahrscheinlicher fällt bei einigen die Ablehnung aus (vgl. Canzler 2017).
 
32
Vgl. Lippelt et al. (2013, S. 47 ff.). Nur im Wahlprogramm der SPD fehlt eine explizite Erwähnung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Stattdessen wird eine Aufstockung der KfW-Programme gefordert (SPD 2013, S. 40). Und auch im SPD-Wahlprogramm 2017 fehlt jede Erwähnung dieses Instruments, stattdessen: „Wir werden Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen weiterhin dabei unterstützen, ihre Häuser und Gebäude auf wirtschaftliche Weise energetisch zu sanieren und mit erneuerbaren Energien zu versorgen.“ (SPD 2017, S. 63 f.).
 
33
Vgl. Stieß et al. (2010, S. 41). Private Kleinvermieter finanzieren sogar zu 90 % ihre Investitionen aus Eigenkapital (vgl. Weiß et al. 2018, S. 16 ff.).
 
34
Über die Hälfte der Eigenheimbesitzer in Deutschland sind über 60 Jahre alt. Mit dem Pilotvorhaben „Sanieren 60plus“ will das BMWi empfehlenswerte Sanierungsoptionen für diese Zielgruppe erarbeiten.
 
35
Diesen steuersystematischen Zusammenhang aus verteilungspolitischer Sicht zu beklagen dient auch der kompetitiven Abgrenzung der Parteien untereinander.
 
36
Vgl. Henger et al. (2017, S. 34 ff.).
 
37
Vgl. Buchholz et al. (2012, S. 135). Dies sahen bereits der Gesetzentwurf Bayerns im Bundesrat (BR-Drs. 444/08) sowie das Eckpunktepapier des BMWi/BMF (2015) vor.
 
38
Vgl. Ott (2010).
 
39
Vgl. Probst (2014, S. 259 ff.).
 
40
Vgl. BT-Drs. 17/6358, S. 11.
 
41
Merkel (2015).
 
42
Vgl. Anfrage zum Plenum vom 6. Juli 2015 des MdL Martin Stümpfig (Bündnis 90/Die Grünen) und die entsprechende Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (Bay. Landtag Drs. 17/7492 vom 09.07.2015).
 
43
Bundesregierung (2018, S. 115).
 
44
Vgl. Handelsblatt vom 11.06.2018.
 
45
Vgl. Stratmann (2018).
 
46
Vgl. Wetzel (2018).
 
47
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2018, S. 30 ff.).
 
48
Vgl. Deutsche Bauindustrie (2018, S. 4 ff.).
 
49
Vgl. Deutsche Bauindustrie (2018, S. 9 ff.).
 
50
Vgl. Deutsche Energie Agentur (DENA) (2017).
 
51
Vgl. Holm und Maderspacher (2018, S. 27 ff.).
 
52
Die beiden Beschäftigungsszenarien unterscheiden sich durch eine unterschiedliche Aufteilung der zusätzlichen Wertschöpfung in Arbeitsproduktivitätsfortschritt und Beschäftigungswachstum (vgl. Blazejczak et al. 2014, S. 56 ff.).
 
53
Vgl. Mohnhaupt et al. (2011, S. 8).
 
54
Vgl. Kornhardt (2012, S. 5).
 
55
Dieses Verhalten wiederspricht der ökonomischen Logik daher nur auf den ersten Blick, die nahelegt, dass eine stärkere Nachfrage zu höheren Preisen führt, von denen die beteiligten Branchen profitieren. Dieses ist wäre hier aber nur die zweitbeste Lösung; die beste Lösung ist eine langfristige Verstetigung der Nachfrageentwicklung mit einem gleichzeitigen langfristigen Auf- und Ausbau der Kapazitäten (insbesondere Arbeitskräfte und Fachkräfte). Daher schlägt die „Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz“ auch eine Laufzeit von zunächst einmal zehn Jahren vor (vgl. geea 2017, S. 2).
 
56
Die selbstnutzenden Eigentümer besitzen mit 42,6 % den größten Anteil am Wohnungsbestand in Deutschland (ca. 40,5 Mio. Wohnungen). Die privaten Vermieter bzw. die professionell vermieteten Wohnungen machen demgegenüber 38 % bzw. 19,4 % aus (vgl. Weiß et al. 2018, S. 4 f.).
 
57
Stieß et al. (2010, S. 7).
 
58
Stieß et al. (2010, S. 66).
 
59
Weiß et al. (2018, S. 13).
 
60
Renz und Hacke (2016, S. 33 ff.); Weiß et al. (2018, S. 10 ff.).
 
61
Renz und Hacke (2016, S. 31); Weiß et al. (2018, S. 27).
 
62
Vgl. Feser et al. (2015).
 
63
Vgl. Weiß et al. (2018, S. 24 f.); Neuhoff et al. (2011, S. 3 ff.).
 
64
BMWi und BMF (2015). Ein in der Höhe gleicher Barwert soll die Wahlfreiheit ermöglichen.
 
65
Da ist ja der sog. „Handwerkerbonus“ sogar noch finanziell attraktiver. Sanierungsaufwendungen bei der eigengenutzten Immobilie können im Rahmen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Höhe von 20 % der Aufwendungen für Lohnkosten bis maximal 1200 € jährlich berücksichtigt werden.
 
66
Vgl. Weiß et al. (2018, S. 18).
 
67
Vgl. Stieß et al. (2010, S. 43).
 
68
Vgl. Buchholz et al. (2012, S. 135 f.).
 
69
So hat z. B. jüngst die Union das Baukindergeld durchgesetzt, das eher nicht die unteren Einkommenshaushalte als Wählerklientel der SPD anspricht.
 
70
Vgl. geea (2017).
 
Literature
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Metadata
Title
Warum die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in Deutschland nicht kommt – eine institutionenökonomische Betrachtung
Author
Dr. Rupert Pritzl
Publication date
19-11-2018
Publisher
Springer Fachmedien Wiesbaden
Published in
Zeitschrift für Energiewirtschaft / Issue 1/2019
Print ISSN: 0343-5377
Electronic ISSN: 1866-2765
DOI
https://doi.org/10.1007/s12398-018-0245-z

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