1991 | OriginalPaper | Chapter
Wertpapier- und Devisengeschäft
Author : Dr. Manfred Obermüller
Published in: Handbuch Insolvenzrecht für die Kreditwirtschaft
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Im Rahmen ihres Dienstleistungsgeschäfts steht der überwiegende Teil der Kreditinstitute seiner Kundschaft auch für Effektengeschäfte zur Verfügung1. Unter Effektengeschäft versteht man die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG). Das Effektengeschäft erstreckt sich nicht auf sämtliche Wertpapiere im Rechtssinn, umfaßt also beispielsweise nicht Wechsel, Schecks, Konnossemente sowie einfache und qualifizierte Legitimationspapiere2. Vielmehr beschränkt es sich auf fungible Wertpapiere des Kapitalmarkts3, wie z. B. Aktien, Kuxe, Investmentzertifikate, Staatsanleihen und Kommunalanleihen, Kassenobligationen und Wandelschuldverschreibungen4. Bevor die insolvenzrechtlichen Fragen des Effektengeschäfts behandelt werden, müssen zunächst seine Konstruktionen und Vertragstypen dargestellt werden: