1991 | OriginalPaper | Chapter
Wettbewerbsrecht
Authors : Dr. Astrid Doerry, Dr. Hermann Stech
Published in: Rechtslehre des Versicherungswesens
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Das Grundgesetz schreibt nach heutiger Meinung keine bestimmte Wettbewerbsverfassung vor; wohl aber steht die in der Bundesrepublik verfolgte soziale Marktwirtschaft im Einklang mit der Verfassung. Dadurch, daß eine Vielzahl von Wettbewerbern Waren und Dienstleistungen anbietet, soll die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet sein. Dadurch, daß die Anbieter miteinander im Wettbewerb stehen, soll die Versorgung zu möglichst günstigen Bedingungen und Preisen erfolgen. Der Wettbewerb, in dem sich auch die Persönlichkeit der Anbietenden entfaltet, führt zu Auswüchsen. Der Gesetzgeber erfaßt solche Auswüchse, die er wegen ihrer Unlauterkeit nicht toleriert oder die eine besondere Gefahr für den lauteren Wettbewerb darstellen. Regelungsgrundlage hierfür ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 07.06.1909 und Änderungen. Das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb kann man auch als „Wettbewerbsrecht“im engeren Sinne bezeichnen; es bekämpft ein „qualifiziertes Zuviel“an Wettbewerb.