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2016 | Book

Wirtschaftsprivatrecht

Grundlagen und Praxis des Bürgerlichen Rechts

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About this book

Dieses Lehrbuch stellt in einem umfassenden Überblick die Grundzüge des Zivilrechts dar. Der Fokus ist dabei stets auf die Praxis gerichtet und ermöglicht einen schnellen Einstieg in die für die Wirtschaft wesentlichen Anwendungsfälle des Rechts. Tim Jesgarzewski vermittelt ein fundiertes Basiswissen, das den Leser in die Lage versetzt, rechtliche Probleme zu formulieren und zu lösen. Denn um Unternehmen erfolgreich steuern zu können, sind juristische Kenntnisse für Führungskräfte und deren Nachwuchs unverzichtbar. In zunehmendem Maß müssen selbst einfache unternehmerische Sachverhalte rechtlich überprüft werden. Daher richtet sich dieses Buch an Studierende der Betriebswirtschaft und des Wirtschaftsrechts ebenso wie an Entscheider in Unternehmen.

In der 3. Auflage wurden die aktuelle Gesetzeslage sowie die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung berücksichtigt. Insbesondere wurde das vollständig neu gestaltete Recht der Verbraucherverträge nach §§ 312 ff. BGB umfassend eingearbeitet.

Table of Contents

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Nirgends auf der Welt ist das Wirtschaftsleben so verrechtlicht wie in Deutschland. Dies schafft ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Unternehmen. Gleichzeitig stellt es aber auch hohe Anforderungen an eine erfolgreiche Unternehmensführung. Um sich am Markt durchzusetzen, bedarf es nicht nur betriebswissenschaftlichen Wissens, sondern auch der Kenntnis rechtlicher Erfordernisse und Voraussetzungen. Die Zeiten, in denen Verträge per Handschlag geschlossen wurden und der redliche Bremer Kaufmann sich auf die Verjährungseinrede nicht beruft, sind vorbei.
Tim Jesgarzewski
2. Rechtsgeschäfte Allgemeiner Teil
Zusammenfassung
Als Allgemeiner Teil des Zivilrechts werden hier neben dem Allgemeinen Teil des BGB (§§ 1–240 BGB) auch die §§ 241–442 BGB zum Recht der Schuldverhältnisse behandelt. Diese Normen bilden das Gerüst der Zivilrechtsordnung und regeln grundsätzlich für alle Beteiligten im Rechtsleben, wie die meisten Rechtsverhältnisse begründet, durchgeführt und beendet werden.
Tim Jesgarzewski
3. Besonderes Vertragsrecht
Zusammenfassung
Nach der Darstellung der Grundsätze zur Begründung, Durchführung und Beendigung von Rechtsverhältnissen, insbesondere von Vertragsverhältnissen, schließt sich die Aufbereitung des besonderen Schuldrechts an. Als besonderes Schuldrecht werden die §§ 433 ff. BGB bezeichnet, die sich den Sonderregeln für einzelne Vertragsarten und gesetzlichen Schuldverhältnissen widmen. Dem Aufbau des Gesetzes folgend werden zunächst die rechtsgeschäftlichen (vertraglichen) und dann die gesetzlichen Schuldverhältnisse dargestellt.
Tim Jesgarzewski
4. Gesetzliche Schuldverhältnisse
Zusammenfassung
Im Regelfall wird ein Schuldverhältnis im Wirtschaftsleben durch einen Vertrag begründet, weshalb der Darstellung der einzelnen Vertragstypen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Ein Schuldverhältnis kann jedoch auch aufgrund gesetzlicher Rechtsfolge entstehen. Die wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse resultieren aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht. Zur umfassenden Einführung in das Wirtschaftsrecht ist die Kenntnis der Grundstrukturen dieser Schuldverhältnisse unerlässlich, um alle Möglichkeiten gegenseitiger Ansprüche prüfen und beurteilen zu können.
Tim Jesgarzewski
5. Sachenrecht
Zusammenfassung
Im deutschen Zivilrecht wird nach dem Abstraktions- und Trennungsprinzipstreng zwischen schuldrechtlicher Verpflichtung (z. B. Vertrag) und tatsächlicher Verfügung unterschieden. Die Begründung von Eigentum und Besitz sowie sonstiger dinglicher Rechte (etwa Sicherungsrechte) bedarf daher einer gesonderten Regelung. Dies erfolgt im Rahmen des Sachenrechts der §§ 854 ff. BGB. Unter Sachenrecht wird das Recht verstanden, das die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten nach den §§ 90, 90a BGB beinhaltet.
Tim Jesgarzewski
6. Handelsrecht
Zusammenfassung
Für eine einführende Darstellung des Wirtschaftsrechts ist ein Überblick über die wichtigsten handelsrechtlichen Vorschriften unerlässlich. Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die wesentlichste Rechtsgrundlage für das Handelsrecht ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Handelsrecht wird zudem ergänzt durch eine Vielzahl weiterer Spezialgesetze (etwa das GmbHG oder AktG). Entscheidend für die Anwendung des Handelsrechts ist nicht das Vorliegen bestimmter Rechtsgeschäfte, sondern stets die Eigenschaft der Akteure als Kaufmann. Die Anwendung des Handelsrechts für die Gruppe der Kaufleute knüpft daher an den Begriff des Kaufmanns nach den §§ 1 ff. HGB an, so dass dessen Darstellung für das Grundverständnis des Handelsrechts bereits einleitend zu erfolgen hat.
Tim Jesgarzewski
7. Gesellschaftsrecht
Zusammenfassung
Für ein umfassendes Grundverständnis des Wirtschaftsrechts ist es unerlässlich, sich die Bedeutung des Gesellschaftsrechts vor Augen zu führen. Ohne die Möglichkeit, dass mehrere Einzelpersonen zusammen ihre wirtschaftliche Tätigkeit vornehmen und am Rechtsleben teilnehmen, ist eine arbeitsteilige Gesellschaft schlechthin undenkbar. Der Zweck des Gesellschaftsrechts ist jedoch nicht nur auf die rechtliche Gestaltung von Zusammenschlüssen mehrerer Personen gerichtet, sondern geht inzwischen weit darüber hinaus.
Tim Jesgarzewski
Backmatter
Metadata
Title
Wirtschaftsprivatrecht
Author
Tim Jesgarzewski
Copyright Year
2016
Electronic ISBN
978-3-658-11845-7
Print ISBN
978-3-658-11844-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-11845-7