1985 | OriginalPaper | Chapter
Ziele der Urteilsprozesse im Wirtschaftlichen Prüfungswesen und Zielerreichung
Published in: Wirtschaftsprüfung
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Die in den Urteilsprozessen gewonnenen Urteile sollen Informationen liefern oder „Informationen, deren Verläßlichkeit von ihren Empfängern bezweifelt werden könnte”1, Vertrauenswürdigkeit verleihen. Urteile, auf die der an der Urteilsabgabe Interessierte nicht vertrauen kann, sind für ihn wertlos. Diese Aussage ist so selbstverständlich, daß sie keiner besonderen Erörterung bedarf. Hingegen bedarf es der Erörterung, wann ein Urteil vertrauenswürdig ist. Die notwendigen Voraussetzungen der Vertrauenswürdigkeit sind:(1)Urteilsfähigkeit des Urteilenden,(2)Urteilsfreiheit des Urteilenden,(3)sachgerechte Urteilsbildung.