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1985 | OriginalPaper | Chapter

Ziele der Urteilsprozesse im Wirtschaftlichen Prüfungswesen und Zielerreichung

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Die in den Urteilsprozessen gewonnenen Urteile sollen Informationen liefern oder „Informationen, deren Verläßlichkeit von ihren Empfängern bezweifelt werden könnte”1, Vertrauenswürdigkeit verleihen. Urteile, auf die der an der Urteilsabgabe Interessierte nicht vertrauen kann, sind für ihn wertlos. Diese Aussage ist so selbstverständlich, daß sie keiner besonderen Erörterung bedarf. Hingegen bedarf es der Erörterung, wann ein Urteil vertrauenswürdig ist. Die notwendigen Voraussetzungen der Vertrauenswürdigkeit sind:(1)Urteilsfähigkeit des Urteilenden,(2)Urteilsfreiheit des Urteilenden,(3)sachgerechte Urteilsbildung.

Metadata
Title
Ziele der Urteilsprozesse im Wirtschaftlichen Prüfungswesen und Zielerreichung
Copyright Year
1985
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-12859-5_2