2016 | OriginalPaper | Chapter
Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Author : Astrid Schüler
Published in: Bewertungseinheiten nach HGB
Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses dient keinem Selbstzweck, sondern ist Mittel zur Zweckerreichung. Welche Zwecke im Einzelnen zu erreichen sind, wird im HGB nicht explizit beschreiben. Vielmehr sind die Zwecke des Jahresabschlusses aus den handelsrechtlichen Normen und den im Gesetz enthaltenen Hinweisen auf die vom Gesetzgeber beabsichtigten Zwecke abzuleiten. Da die Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung vom Gesetzgeber allerdings nicht detailliert formuliert werden, müssen diese wieder-um anhand der Jahresabschlusszwecke konkretisiert werden.