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2004 | Book

Altersvorsorgebesteuerung in Deutschland, USA und Europa

Eine ökonomische und steuerrechtliche Analyse

Author: Sandra Schwarz

Publisher: Deutscher Universitätsverlag

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Table of Contents

Frontmatter
A. Einführung
Zusammenfassung
Die „richtige“ Besteuerung der Altersvorsorge ist ein viel diskutiertes Thema in den Steuerwissenschaften.1 Derzeit ist die Besteuerung der drei Säulen — staatliche, betriebliche und private Altersvorsorge — in Deutschland sehr uneinheitlich geregelt. Auch innerhalb der Säulen folgt die Besteuerung keinem einheitlichen Konzept, was bereits im Jahr 1980 dazu geführt hat, daß das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen auf Dauer für nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar hielt.2 Für die zur Debatte stehenden Veranlagungszeiträume 1969 und 1970 sei die Situation zwar mit dem Gleichheitssatz noch vereinbar gewesen, der Gesetzgeber habe aber eine Neuregelung in Angriff zu nehmen. Die steuerliche Begünstigung der Rentner gegenüber den pensionierten Beamten habe in der Zwischenzeit durch veränderte Verhältnisse ein Ausmaß erreicht, welches eine Korrektur erforderlich mache, so die Begründung des Gerichts. Eine konkrete Frist legte es für die Neuregelung jedoch nicht fest.
Sandra Schwarz
B. Altersvorsorgebesteuerung in Deutschland
Zusammenfassung
Das Gesamtsystem der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland wird im wesentlichen durch den Begriff „Drei-Säulen-Modell“ charakterisiert.11 Damit ist das Nebeneinander von staatlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung gemeint. Die Einzelsysteme der Alterssicherung unterscheiden sich hinsichtlich Finanzierung, Leistungen und Träger voneinander.
Sandra Schwarz
C. Besteuerungskonzeptionen
Zusammenfassung
Eine ökonomische Analyse der Besteuerung beschäftigt sich unter anderem mit der Frage nach den Steuerwirkungen.115 Steuerwirkungen resultieren aus den Anpassungshandlungen der Steuerpflichtigen auf eine Steuerbelastung.116 Bei Einfuhrung einer Besteuerung ändern die Steuerpflichtigen ihr Verhalten mit dem Ziel, die Steuerbelastung zu umgehen. Diese durch die Besteuerung hervorgerufenen Verhaltensänderungen können zu Verzerrungen fuhren. Es lassen sich Entscheidungswirkungen und Verteilungsfolgen der Besteuerung unterscheiden.117
Sandra Schwarz
D. Juristische Diskussion der Altersvorsorgebesteuerung und ökonomische Bewertung
Zusammenfassung
Zur Einführung sei hier gesagt, daß es sich bei der juristischen Diskussion um alternative Besteuerungsmöglichkeiten der Altersvorsorge nicht um eine Diskussion allein unter Juristen handelt. Es beteiligen sich auch Betriebswirte und Finanzwissenschaftler, wie z.B. die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen229 oder jüngst die Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen,230 an der juristischen Diskussion und ergänzen diese. Denn die Steuerwissenschaften haben zum einen einen gemeinsamen Ursprung in der Nationalökonomie und haben sich erst im Laufe der Zeit zu drei selbständigen Wissenschaften Finanzwissenschaft, Steuerrechtslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre entwickelt.231 Zum anderen können sie aufgrund ihrer gemeinsamen Diskussionsgrundlage nicht völlig voneinander losgelöst argumentieren und müssen die jeweiligen Schwesterwissenschaften in ihre Argumentation miteinbeziehen.
Sandra Schwarz
E. Ländervergleich
Zusammenfassung
Im Rahmen des nachfolgenden Ländervergleichs werden die Regelungen zur steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge in den USA und in ausgewählten europäischen Ländern dargestellt. Für die verschiedenen Vorsorgeformen erfolgt jeweils eine Einordnung, ob die Besteuerungsvorschriften Einkommensteuer- oder Konsumsteuermerkmale aufweisen. Von Bedeutung sind dabei die Besteuerungsziele des jeweiligen Landes. Die USA wurden als ein Land mit einer umfassenden Einkommensbesteuerung ausgewählt. In Österreich und Schweden hingegen sind die Steuersysteme nach den Reformen in den letzten Jahren konsumorientiert ausgestaltet. Beide Länder haben einen Schritt in Richtung einer zinsbereinigten Einkommensteuer unternommen. Österreich hat eine abgeltende Endbesteuerung von Kapitaleinkünften eingeführt, während Schweden wie auch die anderen skandinavischen Länder mit der Dual Income Tax eine gegenüber Arbeitseinkünften begünstigte Kapitaleinkommensbesteuerung durchfuhrt. Neben der ausfuhrlichen Darstellung der Altersvorsorgebesteuerung in diesen drei Ländern werden in kurzen Zügen ebenfalls die Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Spanien betrachtet. Diese Länder sind für die in Kapitel F. abzuleitenden Reformempfehlungen von Bedeutung, da sie in der EU zu den größten Staaten zählen und ihre Besteuerungsvorschriften vor dem Hintergrund der angestrebten Harmonisierung in der Europäischen Union betrachtet werden müssen.
Sandra Schwarz
F. Reformempfehlungen
Zusammenfassung
Prinzipiell sollte sich die Altersvorsorgebesteuerung an einem einheitlichen Konzept orientieren, das die steuerliche Gleichbehandlung aller Vorsorgevarianten gewährleistet. Aus rein ökonomischer Sicht lassen sich Empfehlungen hinsichtlich einer systemkonformen einheitlichen Besteuerung entweder in einer Einkommensteuer- oder in einer Konsumsteuerkonzeption abgeben: die vorgelagerte Besteuerung der Altersvorsorgebeiträge mit einer Ertragsanteilsbesteuerung in der Rentenphase als Verwirklichung einer Einkommensteuer oder die nachgelagerte Besteuerung der Altersvorsorge in einem System einer spar- oder zinsbereinigten Einkommensteuer als Konsumsteuervariante. Dies setzt voraus, daß zuvor eine Entscheidung über die Durchsetzung einer Einkommen- oder Konsumsteuer getroffen wurde. Für die grundsätzliche Entscheidung für eine Einkommen- oder eine Konsumsteuer sind die Untersuchungen über die Besteuerung des ökonomischen Gewinns und der Konsumausgabenbesteuerung wegen der Vielzahl der restriktiven theoretischen Annahmen aber nur eingeschränkt tauglich,560 und es muß deswegen von den Reinkonzepten abgewichen werden. Denn auch bei grundsätzlicher Übereinstimmung von ökonomischen Grundsätzen und juristischen Prinzipien561 haben ökonomische Prinzipien nur grundsätzlichen Vorbildcharakter für das Steuerrecht.562
Sandra Schwarz
G. Zusammenfassung
Sandra Schwarz
Backmatter
Metadata
Title
Altersvorsorgebesteuerung in Deutschland, USA und Europa
Author
Sandra Schwarz
Copyright Year
2004
Publisher
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-81707-5
Print ISBN
978-3-8244-8049-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-81707-5