2001 | OriginalPaper | Chapter
Aufklärung in der arbeitsteiligen Medizin
Author : Karl-Otto Bergmann
Published in: Risiko Aufklärung
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Included in: Professional Book Archive
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Die im Krankenhausbetrieb durchaus gebräuchlichen „Richtlinien zur Aufklärung der Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“; herausgegeben von der DKG (Stand Mai 1992) können nach dem Risk-Management zur Frage „Wer klärt aufs’ fortgeschrieben werden mit vier ergänzenden Leitsätzen.Vgl. Übersicht 11 im AnhangEs ist immer derjenige Arzt aufklärungspflichtig, der die Therapie letztendlich durchführt.Die Patientenaufklärung hat durch den Arzt zu erfolgen.Eine Aufklärung des Patienten nur durch Überreichung des Aufklärungsbogens ist unzulässig.Die Aufklärung ist Teil der ärztlichen Behandlung. Jeder Arzt muss sich bewusst sein, dass er im Streitfall die Aufklärung seiner Patienten beweisen muss.Es erscheint unerlässlich, dass Krankenhausträger und ärztliche Leitung auf der Grundlage der strengen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht Richtlinien zu den 6 großen Fragens der Aufklärung entwickeln und in den modernen Krankenhausbetrieb implantieren. Risikovermeidung ist Teil des „umfassenden Qualitätsmanagements“.