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02-03-2021 | Bankausbildung | Nachricht | Article

Für Bankazubis Musteraufgaben statt Musterlösung

Authors: Stefanie Hüthig, Swantje Francke

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Im Herbst werden Bank-Azubis erstmals gemäß der neuen Prüfungsordnung Teil 1 ihrer gestreckten Abschlussprüfung ablegen. Wie genau die Klausur aussehen wird, davon müssen sich die Nachwuchskräfte zu großen Teilen überraschen lassen.

Nachdem im vergangenen Jahr der Prüfungskatalog für die Bankkaufleute aktualisiert wurde, herrscht unter den Ausbildungsbeauftragten in Banken noch immer vereinzelt Unklarheit darüber, was den Nachwuchs unter den neuen Prüfungsgegebenheiten erwartet. Entgegen bisheriger Unklarheiten ist nicht geplant, eine vollumfängliche Musterprüfung zur gestreckten Abschlussprüfung gemäß der neuen Ausbildungsordnung zur Verfügung zu stellen. Das erklärte die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen, kurz AkA, angeschlossen an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken, gegenüber der Bankfachklasse. 

Neue Aufgabentypen sind nicht zu befürchten

Die beim Mischverfahren in der Teil-1-Prüfung, ehemals Zwischenprüfung, eingesetzten Aufgabentypen, also gebundene und ungebundene Aufgaben, stünden bereits in hinreichendem Umfang aus den Aufgabensätzen der Prüfungen nach alter Ausbildungsordnung zur Verfügung, argumentiert die AkA. Die Prüfungsteilnehmer müssten sich nicht auf neue Aufgabentypen, deren Bearbeitung unbekannt wäre und daher zunächst eingeübt werden müsste, einstellen. 

Ohnehin erscheine es aus didaktischen Gründen grundsätzlich sinnvoll, sich weniger an bisherigen Prüfungsaufgaben zu orientieren, sondern den Prüfungsstoff zu verinnerlichen und zu trainieren. Die AkA verweist dazu auf den Prüfungskatalog. Gleichwohl, hieß es Ende Februar aus Nürnberg weiter, werde der zuständige Fachausschuss in seiner kommenden Sitzung darüber beraten, ob einzelne Musteraufgaben als Beispiel auf der AkA-Website veröffentlicht werden, anhand derer das Mischverfahren deutlich wird.

Musterprüfung wäre Idealfall

Die Veröffentlichung von Musteraufgaben findet Michael Bäumler, Diplom-Handelslehrer aus Weiden in der Oberpfalz und Mitglied im örtlichen IHK-Prüfungsausschuss fair. Er unterrichtet seit vielen Jahren Bankauszubildende und ist für die Bankfachklasse als Autor tätig. Bäumler gibt aber zu bedenken, dass im April ein Teil der Nachwuchskräfte aufgrund des Blockunterrichts von der Berufsschule in die Praxis wechselt. Bis zum Prüfungstermin im Herbst haben diese Azubis keinen Unterricht an der Berufsschule mehr. 

"Somit lässt es sich schlecht nachsteuern", sagt Bäumler. Mit dem Verweis der AkA auf den Prüfungskatalog hat er kein Problem. Der Idealfall wäre für ihn aber die Veröffentlichung einer Musterprüfung gewesen. Bäumler verweist auf die psychologische Komponente: "Die Befürchtung, die methodisch-formelle Gestaltung der Prüfung nicht zu kennen, kann selbst bei guten Schülern zu Unsicherheiten oder sogar Ängsten und damit gegebenenfalls zu schlechteren Ergebnissen führen." 

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Die Prüfung ist eine so genannte gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Was bisher die Zwischenprüfung war, heißt nun Abschlussprüfung Teil 1 (GAP 1), die frühere Abschlussprüfung trägt den Zusatz Teil 2 (GAP 2).
  • Galt für die Zwischenprüfung bislang das Motto "Dabei sein ist alles", hat das Ergebnis der GAP 1 nun Einfluss auf die Endnote.
  • In der reformierten Ausbildung zum Bankkaufmann beziehungsweise zur Bankkaufrau fällt Rechnungswesen und Steuerung als eigenes Prüfungsfach weg und wird stattdessen integrativ geprüft. Als einzelnes Prüfungsthema fällt unter anderem der Scheck im Bereich "Liquidität sicherstellen" weg
  • Ebenso geht es der Sonderverwahrung von Wertpapieren sowie der Wandel- und Optionsanleihe im Bereich "Vermögen bilden mit Wertpapieren". Neu hinzugekommen ist der Prüfungsbereich "Zu Vorsorge und Absicherung informieren".
  • Beim Thema Außenhandel weicht der Prüfungskatalog von der Ausbildungsordnung und der Lehrplanrichtlinie ab, obwohl in den Vorbemerkungen des Katalogs steht: "Die Handlungskomplexe entsprechen den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans (Anlage zu § 3 Absatz 1 Ausbildungsordnung)." Im Katalog werden aber große Bereiche des Außenhandels nicht genannt. Sowohl in der Ausbildungsordnung als auch in der Lehrplanrichtlinie sind diese Themen in das Lernfeld 3 integriert. 
  • Die im Prüfungskatalog enthaltene Formelsammlung wurde überarbeitet.

Eine ausführliche Auflistung der Änderungen in der Ausbildungsordnung sowie des Prüfungskatalog sind in der Bankfachklasse 1-2 | 2021 zu finden.

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