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1998 | Book | 5. edition

Bankbetriebslehre

Bankgeschäfte und Bankmanagement

Author: Professor Dr. Hans E. Büschgen

Publisher: Gabler Verlag

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Table of Contents

Frontmatter

Grundlagen der Bankbetriebslehre

Frontmatter
Erstes Kapitel. Wissenschaftlicher Standort und Gegenstand der Bankbetriebslehre
Zusammenfassung
Bankbetriebslehre wird als Wissenschaft konstituiert durch eine spezifische Auswahl der Sachverhalte, mit denen sie sich befaßt, sowie durch die darauf gerichteten Fragestellungen, unter denen diese Sachverhalte von ihr gesehen werden. Die Banken in einer Volkswirtschaft sind derjenige Ausschnitt der Realität, auf den die Bankbetriebslehre ausgerichtet ist. Als Spezialdisziplin der Betriebswirtschaftslehre sind es primär mikroökonomische Fragestellungen, mit denen sie sich diesen Sachverhalten zuwendet, z. B. der Aufbau und die innerbetrieblichen Abläufe des Bankbetriebs sowie seine Beziehungen zu dem für ihn relevanten Umsystem.
Hans E. Büschgen
Zweites Kapitel. Banken und Bankensysteme
Zusammenfassung
Der Begriff „Bank“ läßt sich je nach Sichtweise — einzel- oder gesamtwirtschaftlich — und je nach dem spezifischen Definitionszweck — ökonomisch oder rechtlich — anhand unterschiedlicher, für den Bankbetrieb und das Wesen der Bank konstitutiver Merkmale beschreiben.
Hans E. Büschgen
Drittes Kapitel. Finanzmärkte
Zusammenfassung
Der Leistungserstellungsprozeß der Banken erfolgt an Finanz- oder Finanzierungsmittelmärkten, die nach unterschiedlichen Kriterien in Teilmärkte differenziert werden können. Als Gliederungskriterien dienen die Fristen- bzw. Laufzeitstrukturen, der Organisationsgrad, die Marktteilnehmer, die Marktobjekte sowie — bei der Abgrenzung internationaler Märkte — zusätzlich Währungen oder Regionen.
Hans E. Büschgen
Viertes Kapitel. Bankenaufsicht
Zusammenfassung
Der Finanzdienstleistungssektor muß aus heutiger Sicht — neben der Versicherungswirtschaft — in Deutschland als die am stärksten staatlich reglementierte Branche angesehen werden. Die außerordentlich starke Einflußnahme des Staates hat sich jedoch erst allmählich entwickelt218: Die Gewerbeordnung von 1869 kannte zwar einige allgemeine Einschränkungen der Gewerbefreiheit, gewährte de facto jedoch „Bankfreiheit“. Die staatliche Einflußnahme auf das deutsche Bankwesen begann mit der Aufsicht über die früheren Privatbanken mit Banknotenprivileg und über die öffentlich-rechtlichen Banken. Die Aufsicht über die Privatnotenbanken geht auf das Jahr 1619 zurück (Banco-Mandat der Hamburger Bank); Staatsaufsicht über öffentlichrechtliche Institute existiert für Staatsbanken seit 1765 und für Landschaften seit 1796. Weiterhin besteht seit 1838 eine Sparkassenaufsicht. Eine allgemeinere Bankenaufsicht wurde zuerst 1874 im Rahmen der Beratungen des Bankgesetzes von 1875 erörtert, doch konnte sich der Gedanke einer allgemeinen Bankenaufsicht unter Hinweis auf die Gewerbeordnung von 1869 — mit der darin verankerten grundsätzlichen Gewerbefreiheit — nicht durchsetzen. Lediglich die Hypothekenbanken wurden 1899 staatlicher Aufsicht unterstellt, des weiteren kam es mit dem Börsengesetz von 1896 zu größeren Kodifikationen für die Gebiete des Wertpapierhandels sowie der Verwahrung und Verwaltung von Effekten.
Hans E. Büschgen
Fünftes Kapitel. Bankleistungen und Bankleistungserstellung
Zusammenfassung
In der Betriebswirtschaftslehre findet sich keine einheitliche Abgrenzung des Begriffs „Leistung“. Der Leistungsinhalt erstreckt sich je nach Definition und Wahl des Untersuchungsziels auf den innerbetrieblichen Leistungserstellungsprozeß, verbunden mit korrespondierenden Teilleistungen und Hauptleistungen (betriebsbezogene Perspektive), oder er knüpft an den marktmäßigen Absatz betrieblicher Leistungsergebnisse an (markt- oder kundenbezogene Perspektive).270
Hans E. Büschgen

Bankmanagement

Frontmatter
Erstes Kapitel. Die Bankunternehmung als offenes sozio-technisches System
Zusammenfassung
Einer systemtheoretischen Betrachtungsweise folgend, werden zur Charakterisierung des Systems „Bank“ zunächst kurz die Besonderheiten der Systemelemente sowie die Inter-dependenzen zwischen den Systemelementen und zwischen dem System und der Umwelt skizziert. Die Elemente eines sozialen Systems sind die interagierenden Individuen. In der Regel gehören Menschen mehreren Systemen an; in ihrer Eigenschaft als Bankmitarbeiter sind sie Mitglieder des Systems „Bankunternehmung“. Angesichts der fortwährenden Implementierung neuer Technologien im Bankgewerbe — auch in Dienstleistungsunternehmen werden Arbeiten mit zunehmendem Maße von Maschinen übernommen — erfährt das Zusammenwirken von sozialen und technischen Elementen für die Bankunternehmungsführung eine wachsende Bedeutung. Die Überlagerung von sozialen und technischen Systemen führt zu einer Erweiterung des sozialen Systems zu einem sozio-technischen System. Die Besonderheit dieses Systems liegt in der Hetero-genität seiner Elemente, wie sie sich z.B. in der für das System charakteristischen Mensch-Maschine-Kommunikation zeigt, und stellt besondere Anforderungen an die Unternehmungsführung. Da das bankbetriebliche System einerseits aufgrund von Impulsen, die es aus dem steten „feedback“ mit einer durch zunehmende Komplexität und Änderungsdynamik gekennzeichneten Umwelt erhält und in Form von Informationen verarbeitet sowie andererseits aufgrund seiner wirtschaftlichen Austauschbeziehungen mit der Umwelt sowohl nach innen wie auch nach außen offen ist, läßt sich das System „Bank“ als offenes sozio-technisches System charakterisieren.447
Hans E. Büschgen
Zweites Kapitel. Internationalisierung
Zusammenfassung
Im bankbetrieblichen Schrifttum wird der Begriff der „Internationalisierung“ allgemein als Prozeß der Beteiligung an bereits bestehenden bzw. die Gründung von neuen Organisationseinheiten unterschiedlicher Rechtsnatur zum Zwecke des Leistungsexports ins Ausland bzw. der Leistungserstellung im Ausland verstanden.558 Als institutionelle Optionen kommen dabei einerseits eine Going-alone-Strategie, deren Umsetzung sich in der Eigengründung oder eigenständigen Akquisition von Auslandsniederlassungen manifestiert, oder andererseits eine Kooperationsstrategie, im Rahmen derer durch die vertragliche Einigung mehrerer Banken aus verschiedenen Ländern über die Einbringung individueller Stärken strategische Wettbewerbsvorteile erzielt werden sollen, in Betracht. Die möglichen Organisationsformen für eine Going-alone-Strategie reduzieren sich im wesentlichen auf Repräsentanzen, Filialen und Tochtergesellschaften. Repräsentanzen stellen dabei die schwächste und unverbindlichste Form der Strategieumsetzung dar. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich unselbständig und regelmäßig nicht zum Betreiben von Bankgeschäften befugt. Filialen hingegen sind zwar ebenfalls rechtlich unselbständige Niederlassungsformen; sie stehen jedoch auf einer höheren, intensiveren Präsenzstufe. Sie sind organisatorisch und wirtschaftlich in das inländische Stammhaus integriert, firmieren nach außen erkennbar unter der Bezeichnung des Gesamtinstituts und betreiben ihre Geschäfte nach dessen geschäftspolitischen Leitlinien. Ihre Geschäftstätigkeiten unterliegen dabei sowohl den Rechtsvorschriften der jeweiligen Gastgeberländer als auch denen im Domizilland des Stammhauses.
Hans E. Büschgen
Drittes Kapitel. Bankbetriebliche Marktpolitik
Zusammenfassung
Die Marktpolitik einer Bank588 hat die Menge derjenigen Entscheidungen zum Gegenstand, die auf die Steuerung und Regelung der marktbezogenen Aktivitäten abstellen und darauf ausgerichtet sind, Auswirkungen hinsichtlich der Nachfrageentscheidungen aktueller und potentieller Marktteilnehmer herbeizuführen, von denen die Transformation des Leistungsangebotes der Bank in konkret absetzbare Marktleistungen letztlich abhängt. Die Stellung der bankbetrieblichen Marktpolitik als Bestandteil der Bankgeschäftspolitik hat in jüngerer Zeit einen erheblichen Bedeutungswandel erfahren, der ursächlich mit sich verändernden Bedingungen der wettbewerblich relevanten Umwelt und mit einer Anpassung an geänderte Bedingungskonstellationen verbunden ist.
Hans E. Büschgen
Viertes Kapitel. Das Rechnungswesen der Banken
Zusammenfassung
Die Kosten- und Erlösrechnung als Teilbereich des Rechnungswesens einer Bank ist darauf gerichtet, Informationen über die bankbetrieblichen Prozesse für die Entscheidungsfindung in Banken bereitzustellen. Charakteristisch für die bankwirtschaftliche Literatur ist, bei Behandlung der Bankkostenrechnung oder Bankkalkulation stets auch die Erlösseite einzubeziehen. Das Rechenwerk wird auf diese Weise zu einer Ergebnisrechnung.
Hans E. Büschgen
Fünftes Kapitel. Risiko und Risikopolitik
Zusammenfassung
Als „Risiko“ wird in der Betriebswirtschaftslehre allgemein die Gefahr verstanden, daß ein tatsächlich realisiertes Ergebnis vom erwarteten Ergebnis negativ abweicht. Formal läßt sich dieser Risikobegriff durch eine Wahrscheinlichkeitsverteilung beschreiben, bei der die künftig realisierbaren Ergebnisse um einen Erwartungswert schwanken. Versteht man Risiko mithin als die Gefahr von Ergebnisschwankungen um den Erwartungswert, so besteht hierbei grundsätzlich die Möglichkeit sowohl positiver wie auch negativer Diskrepanzen. Während man ersteres häufig auch als „Chance“ bezeichnet, kann man letzteres als „Risiko im engeren Sinne“ verstehen. Charakteristisch für den in der Praxis üblichen — und den im weiteren zugrunde gelegten — Risikobegriff ist die einseitige Betrachtung der ungünstigen Abweichungen der Ergebnisse.
Hans E. Büschgen
Backmatter
Metadata
Title
Bankbetriebslehre
Author
Professor Dr. Hans E. Büschgen
Copyright Year
1998
Publisher
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-89531-8
Print ISBN
978-3-322-89532-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89531-8