1996 | OriginalPaper | Chapter
Banken und Versicherungen als wesentliche Elemente eines Finanzkonglomerates — eine vergleichende Analyse
Author : Martina Weinel
Published in: Finanzkonglomerate im Europäischen Binnenmarkt
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Was man sich konkret unter dem Begriff Kreditinstitut vorzustellen hat, wird von aufsichtsrechtlicher Seite sowohl im europäischen Recht als auch im deutschen Kreditwesengesetz relativ genau durch die Enumeration der von einem solchen Institut ausgeübten Geschäfte determiniert. Auf europäischer Ebene wurde in Anlehnung an das britische Trennbanksystem eine sehr enge Definition gewählt, indem ein Kreditinstitut als ein “Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren” bezeichnet wird.1 Die Abgrenzung des deutschen Kreditinstitutsbegriffs ist dagegen entscheidend durch das deutsche Universalban-kensystem geprägt und interpretiert ein Kreditinstitut als ein Unternehmen, das mindestens eines von den in §1 KWG genannten Bankgeschäften ausübt.2 Neben dem Kredit- und Einlagengeschäft umfaßt diese Auslegung beispielsweise auch das Effekten- und Investmentgeschäft und ist damit wesentlich weiter gefaßt als der europäische Begriff. Durch diese kodifizierte Charakterisierung wurden auf europäischer und nationaler Ebene jeweils recht konkrete, wenngleich auch abweichende, Vorstellungen über die Institution Kreditinstitut sowie deren Leistungen geschaffen, die an dieser Stelle keiner näheren Erläuterung bedürfen.