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21-06-2016 | Bankenaufsicht | Nachricht | Article

EZB darf Anleihen kaufen

Author: Eva-Susanne Krah

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt der Europäischen Zentralbank (EZB) endgültig grünes Licht für Anleihekäufe, um im Ernstfall Euro-Krisenstaaten finanziell zu stützen.

Damit weist das Gericht Verfassungsbeschwerden gegen das OMT-Programm ab und bestätigt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr. Die EZB darf dem Urteil zufolge im Rahmen des so genannten Outright Monetary Transaction-Programms (OMT) durch direkte geldpolitische Geschäfte unter deutscher Beteiligung Euroländer durch Staatsanleihekäufe finanziell unter die Arme greifen. Das Bundesverfassungsgericht begründet in seinem Urteil, der Grundsatzbeschluss zum OMT-Programm bewege sich in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs "nicht offensichtlich außerhalb der Kompetenzen", die der EZB zugewiesen seien. Auch für das Budgetrecht des Deutschen Bundestages sieht das Gericht kein verfassungsrechtlich relevantes Risiko.

Vorgaben gelten weiter

Allerdings darf sich die Deutsche Bundesbank an einer künftigen Durchführung des OMT-Programms nur beteiligen, wenn die Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs erfüllt sind. Voraussetzungen dafür sind, dass

  • das Volumen der Ankäufe im Voraus begrenzt ist,
  • zwischen der Emission eines Schuldtitels und seinem Ankauf durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eine im Voraus festgelegte Mindestfrist liegt, die verhindert, dass die Emissionsbedingungen verfälscht werden,
  • nur Schuldtitel von Mitgliedstaaten erworben werden, die einen ihre Finanzierung ermöglichenden Zugang zum Anleihemarkt haben,
  • die erworbenen Schuldtitel nur ausnahmsweise bis zur Endfälligkeit gehalten werden und
  • die Ankäufe begrenzt oder eingestellt werden und
  • erworbene Schuldtitel wieder dem Markt zugeführt werden, wenn eine Fortsetzung der Intervention nicht nötig ist. 

Aus Sicht von Andreas Bley, Chefvolkswirt des Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), bringt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar mehr Klarheit darüber, dass das OMT-Programm verfassungskonform ist. Es sei aber "kein Freibrief" für die EZB. "Sollte der Einsatz des OMT-Programms in der Zukunft einmal notwendig sein, müssen die Beschränkungen auch strikt eingehalten werden", fordert Bley. Auch für Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband deutscher Banken (BdB), ist die gerichtliche Entscheidung "kein Freifahrtschein für das OMT-Programm", der Notenbank. Mario Ohoven, Präsident des Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), glaubt, dass das höchste deutsche Gericht mit der Entscheidung ein falsches Signal an die Euro-Krisenländer aussendet. Die EZB habe ihr Mandat "klar überschritten".

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