1995 | OriginalPaper | Chapter
Bedingung und Befristung
Author : Wolfgang Teß
Published in: Bewertung von Wirtschaftsgütern
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Mitunter werden Rechtsgeschäfte mit dem Vorbehalt getätigt, daß sie erst wirksam werden sollen bzw. daß ihre Rechtswirkung wieder wegfallen soll, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, von dem ungewiß ist, ob es eintritt. Soll die Rechtswirkung erst mit dem Eintritt des Ereignisses beginnen, so liegt eine aufschiebende Bedingung vor. Eine auflösende Bedingung liegt dagegen vor, wenn die Rechtswirkung sofort beginnt, aber mit dem Eintritt des Ereignisses beendet sein soll. Eine Bedingung ist danach die in ein Rechtsgeschäft aufgenommene Bestimmung, daß die Wirkungen dieses Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig sein sollen.