Privat ist es selbstverständlich zu planen. So beispielsweise, was man sich leisten will, welche Arbeiten im Haus oder Wohnung vorgenommen werden müssen und welche Anlagemöglichkeiten ins Auge gefasst werden. Im Unternehmen ist das ähnlich: Welche Produkte sollen neu auf den Markt kommen? Welche Kunden sollen neu angesprochen werden und welche Investitionen sind damit verbunden? Unternehmen planen also auch, aber meist nur mit Schwerpunkt Einnahmen und Ausgaben, also fokussiert auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Dem ist auch nicht widersprechen. Allerdings sieht man eine drohende Schieflage oder sogar Schlimmeres nicht an der GuV, sondern viel stärker in der Bilanz. Diese wird nur selten auch geplant. Bei der nicht prüfungspflichtigen Gesellschaft ermahnt auch kein Wirtschaftsprüfer, dass eventuell mehr gemacht werden muss. Geschäftsführer und Vorstände sind gesetzlich zum Risikomanagement verpflichtet, um (bestandsgefährdende) Risiken abzuhalten (§ 43 GmbH Gesetz in Verbindung mit § 242 BGB, § 92 Aktienrecht). Dieses Abhalten versteht sich aber als Prävention, man muss sie rechtzeitig erkennen können. Und dies geht nur mit Bilanzplanung.
Unternehmen müssen die eigene Bilanz verstehen
Die Bilanz ist nicht nur ein vom Gesetzgeber gefordertes Dokument, in dem das Vermögen der Finanzierung gegenüber gestellt wird. Es ist ein Zeugnis beziehungsweise ein großes Blutbild, wenn man es denn nur lesen kann. Unternehmer müssen es lesen und verstehen können, denn sie unterschreiben direkt am Jahresende in dieses Dokument. Schwache, fehlerhafte, gefährliche und/oder sogar existenzbedrohende Entwicklungen müssen Unternehmer erkennen können und dann planerisch abstellen. Es geht nicht darum, einen schwachen Istzustand fortzuschreiben, sondern aus den Ergebnissen Ihres Blutbildes zu lernen und Konsequenzen zu ziehen, also umzustellen und dann auch periodisch sich selbst zu überprüfen.
Was Vorräte und Forderungen verraten
Wieviel Kapital ist eigentlich in den Vorräten gebunden? Unternehmer sollten die Vorräte einmal zum Umsatz oder sogar besser zum Jahresüberschuss rechnen. Eine weitere interessante Frage lautet: Wie lange muss die Firma arbeiten, bis sie einen kumulierten Jahresüberschuss (also nach Steuern) erwirtschaftet, der der Summe ihrer Vorräte im letzten Abschluss entspricht. Manch ein Manager wird sich wundern, was da steht. Im privaten Leben würde man eine solche Planung nie zulassen. Um das Beispiel zu übertragen: Man würde privat versuchen, den Bestand im Kühlschrank und der Speisekammer zu reduzieren beziehungsweise den Kauf von Lebensmitteln über das Jahr zu verteilen, um damit das gebundene Kapital zu reduzieren und den Wegwurf von Waren (Wertberichtigungen im Unternehmen) zu vermeiden.
Den gleichen Ansatz kann man auf die Forderungen übertragen und die Frage stellen: Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis das Unternehmen Forderungen eingeht und nach welcher Zeit bezahlt es selbst erhaltene Eingangsrechnungen? Gehen die Forderungen so spät ein, dass trotz Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer abgeführt werden muss, bevor die Rechnungen eingegangen sind? Planung setzt also Analyse voraus.
Bilanzplanung muss im Unternehmen erstellt werden
Die Analyse alleine ist aber eigentlich sinnlos, wenn keine Konsequenzen daraus gezogen werden. Anpassungen und Veränderungen müssen geplant werden. Dazu gehört die Kapitalverwendung, also die Bilanz. Wird diese optimiert und verändert, werden auch die gesetzlich verankerten Verpflichtungen hinsichtlich des Risikomanagements erfüllt.
Wichtig dabei ist, dass ein Unternehmer als Verantwortlicher selbst die Planung erarbeitet. Diese kann nicht einfach beispielsweise vom Steuerberater im DATEV fortgeführt werden. Es reicht nicht, historische Entwicklungen fortzuschreiben. Fehlentwicklungen müssen abgestellt und der Wandel auch im Zahlenwerk dargestellt werden.