Nach Auswertung der hauseigenen Schadensdatenbank des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IFS) sind technische Defekte an Elektrogeräten und -installationen sowie menschliches Versagen die Hauptgründe für Brände bei über der Hälfte der mehr als 13.500 untersuchten Fälle. „Die Auswertungen zeigen, dass diese Verteilung Jahr für Jahr recht stabil ist“, sagt Dr. Hans-Hermann Drews, Geschäftsführer des IFS.
Demnach ist Elektrizität die klar dominierende Brandursache. Jeder dritte Brand ist darauf zurückzuführen. In diesem Segment verursachen die Elektrogeräte mehr als die Hälfte (55 Prozent) aller Brände. Defekte Elektroinstallationen waren in 28 Prozent der Untersuchungen Auslöser.
Der Tipp: regelmäßige Prüfungen
Als Reaktion auf die Zahlen weisen Experten des TÜV Nord darauf hin, dass Betreibern elektrischer Anlagen im Schadensfall neben eventuellen Produktionsausfällen auch ein enormes Haftungsrisiko drohe. Das könne massive Kürzungen der Versicherungsleistung zur Folge haben.
Zur Minderung des Risikos von Bränden fordert der Sachversicherer in der Regel eine jährlich oder zweijährlich wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen – die sogenannte VdS-Prüfung. Die Brandgefahr könne zudem bei Alt-Anlagen besonders hoch sein, da sie auf Basis alter Normen und Erkenntnisse errichtet worden seien. Sofern keine Nutzungsänderung vorliege, bestehe in der Regel keine Anpassungspflicht dieser elektrischen Anlagen an heutige Sicherheitsstandards, heißt es vonseiten des technischen Dienstleisters. Und: Darüber hinaus seien Arbeitgeber durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Schutz der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel vor dem ersten Einsatz und danach wiederkehrend zu prüfen.
Bauliche Schutzmaßnahmen für den Brandschutz
Dass der Brandschutz schon weit vor der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen eine wichtige Rolle spielt, wird unter anderem im Kapitel „Bauliche Schutzmaßnahmen“ im Springer-Fachbuch „Frick/Knöll Baukonstruktionslehre 1“ ausführlich beschrieben. Dort heißt es zu Beginn des Abschnitts „17.7 Baulicher Brandschutz“: Eine wesentliche Planungsaufgabe ist die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Schutz von Bauwerken im Brandfall. Hierbei ist es erforderlich, insbesondere tragende Bauteile vor Hitzeeinwirkung und die Räumlichkeiten vor Verrauchung solange zu schützen, bis Löschhilfe eintrifft und Rettungsmaßnahmen ausgeführt werden.“
Mit 17 Prozent ist menschliches Fehlverhalten die zweitgrößte Gefahrenquelle. Dazu gehören laut dem IFS Unachtsamkeit und Fehleinschätzungen: Zum Beispiel werden heizende Geräte wie Öfen, Herde, Bügeleisen oder Wäschetrockner oft unbeaufsichtigt betrieben, glühende Zigaretten vergessen oder leicht entzündliche Stoffe geraten zu nah an Geräte oder Leuchtmittel, die sich erhitzen.