1999 | OriginalPaper | Chapter
Das MFA-Regime und die Anpassung der EG-Textilindustrie
Author : Philip von Schöppenthau
Published in: Die Europäische Union als Akteur der internationalen Handelspolitik
Publisher: Deutscher Universitätsverlag
Included in: Professional Book Archive
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Das MFA-Regime ist ein vom GATT weitgehend losgelöstes Handelsregime zur Regulierung des internationalen Textil- und Bekleidungshandels, welches 1974 als vorübergehende Maßnahme errichtet worden war, um nach mehrfacher Verlängerung schließlich über 20 Jahre bestehen zu bleiben und erst 1995 beendet zu werden.1 In detaillierter Form stellte es Regeln, Verfahren und Bedingungen auf, unter denen ein Importland die Einfuhr von T&B-Erzeugnissen aus einzelnen Ländern einseitig begrenzen bzw. in bilateralen Verhandlungen von dem Exportland eine freiwillige Beschränkung seiner Ausfuhren erwirken konnte. Als 1986 die Uruguay Runde begann, vereinte es 52 Staaten bzw. 41 Vertragsparteien (EG zählt als eine Partei), die knapp 80% des weltweiten T&B-Handels repräsentieren. Unter die Beschränkungen des MFA-Regimes fielen jedoch nur Ausfuhren aus “Niedriglohnländern”, sprich vor allem aus Entwicklungsländern und Japan, während der Handel zwischen Industrienationen -rund 46% des internationalen Textil- und 35% des Bekleidungshandels - vom MFA ausgespart blieb.2