2021 | OriginalPaper | Chapter
Deckungsprozess
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Die Deckungsklage hat im Bereich der Rechtsschutzversicherung seit Einführung des Versicherungsombudsmanns etwas an Bedeutung verloren, weil diese kostenlose Schlichtungsstelle für Verbraucher bis zu einem Streitwert von 10.000 t zu Lasten des VR — nicht des VN — bindend entscheiden und bei höheren Streitwerten eine Empfehlung abgeben kann265. Grundsätzliche Rechtsfragen, die noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, sollen nach der Verfahrensordnung allerdings nicht behandelt werden und der Ombudsmann ist nicht für die Entscheidung rein gebührenrechtlicher Fragen zuständig. Eine Vertretung durch Anwälte ist zulässig, die hierdurch entstehenden Kosten werden aber nicht erstattet, es sei denn es besteht wegen einer fehlerhaften Ablehnung ein Anspruch gegen den VR (vgl. XI. 3.).