1993 | OriginalPaper | Chapter
Den Gewinneinkunftsarten zugrunde liegende Diskriminanzkriterien
Author : Arnd Stollenwerk
Published in: Beurteilungseinheit der ertragsteuerlichen Steuerbarkeit
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG ist der sich aus dem Betriebsvermögensvergleich ergebende Unterschiedsbetrag um Entnahmen zu erhöhen. Ohne diese Vorschrift würden Minderungen des Betriebsvermögens, denen eine betriebliche Veranlassung fehlt, den Gewinn mindern497. Den Entnahmetatbestand faßt § 4 Abs. 1 S. 2 EStG folgendermaßen: “Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat”498. Auch die Bewertungsnorm für den Entnahmetatbestand, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, ist wortgleich formuliert: “Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen”498.