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1993 | OriginalPaper | Chapter

Den Gewinneinkunftsarten zugrunde liegende Diskriminanzkriterien

Author : Arnd Stollenwerk

Published in: Beurteilungseinheit der ertragsteuerlichen Steuerbarkeit

Publisher: Gabler Verlag

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Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG ist der sich aus dem Betriebsvermögensvergleich ergebende Unterschiedsbetrag um Entnahmen zu erhöhen. Ohne diese Vorschrift würden Minderungen des Betriebsvermögens, denen eine betriebliche Veranlassung fehlt, den Gewinn mindern497. Den Entnahmetatbestand faßt § 4 Abs. 1 S. 2 EStG folgendermaßen: “Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat”498. Auch die Bewertungsnorm für den Entnahmetatbestand, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, ist wortgleich formuliert: “Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen”498.

Metadata
Title
Den Gewinneinkunftsarten zugrunde liegende Diskriminanzkriterien
Author
Arnd Stollenwerk
Copyright Year
1993
Publisher
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-13739-9_5

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