2002 | OriginalPaper | Chapter
Die Diskussion dieses Lösungsweges
Author : Astrid Fischer, Dr. jur.
Published in: Die Sicherung des Erbbauzinses bei der Zwangsversteigerung des Erbbaurechts
Publisher: Centaurus Verlag & Media
Included in: Professional Book Archive
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Ausgangslage ist, daß der Grundstückseigentümer den betreibenden Gläubiger befriedigt hat und das laufende Verfahren der Zwangsversteigerung in das Erbbaurecht zunächst aufheben lassen will. Unproblematisch ist es, wenn der abgelöste Gläubiger unter Hinweis auf die Rechtsnachfolge den Versteigerungsantrag zuriicknimmt823; das Versteigerungsgericht hebt das Verfahren aufß824. Zweifelhaft ist dagegen die Rechtslage, sofern der Grundstückseigentümer — beispielsweise weil sich der betreibende Gläubiger weigert — den Versteigerungsantrag gem. § 29 ZVG zurücknimmt, wobei zwei Fälle zu unterscheiden sind.