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2004 | OriginalPaper | Chapter

Die französische Verfassungslehre in der III. und IV. Republik

Author : Daniel Schulz

Published in: Verfassung und Nation

Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Im Anschluss an die Analyse der langfristigen historischen Entwicklung von Verfassung und Nation in Deutschland und Frankreich konzentriert sich der zweite Teil auf die staatsrechtlichen Diskurse am Ende des neunzehnten und zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts. Diese Staats- und verfassungsrechtlichen Diskurse können als eine deutungskulturelle „Achsenzeit“ betrachtet werden, in der legitimitätsstiftende Argumentationsmuster gesammelt und gleichzeitig im Recht institutionell konzentriert werden.1 In der Folge der Ausdifferenzierung des modernen, administrativen Anstaltsstaates entwickelt sich auch das Staats- und Verfassungsrecht als akademisch institutionalisierte Disziplin. Bei der Rechtswissenschaft handelt es sich daher um einen deutungskulturellen Elitendiskurs, der insbesondere in seiner Staats- und verfassungsrechtlichen Ausprägung gegenüber der Deutungsmacht anderer Diskurse eine Sonderstellung einnimmt. Das Recht als zwangsbewehrtes Steuerungsmedium ist für seine Funktion auf eine ständige Interpretation angewiesen. Daher erhalten auch die Interpretationen des Rechtes, die vor allem von der Rechtslehre geliefert werden, einen besonderen Einfluss auf die Ordnungsvorstellungen des politischen Gemeinwesens.

Metadata
Title
Die französische Verfassungslehre in der III. und IV. Republik
Author
Daniel Schulz
Copyright Year
2004
Publisher
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-80639-0_6