1980 | OriginalPaper | Chapter
Die Rechtsschutzversicherung
Authors : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk
Published in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen
Publisher: Vieweg+Teubner Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Wird der Ingenieur wegen Schadensersatzansprüchen Dritter im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch genommen, so trägt die Haftpflichtversicherung — falls sie nicht ohnehin an seiner Stelle die Schadensregulierung durchführt — auch die daraus resultierenden Anwalts- und Gerichtskosten, die u. U. aus der Prozeßführung wegen dieser Ansprüche entstehen können. Dieser Grundsatz gilt aber nur dann uneingeschränkt, wenn auch die Dek-kungssumme der Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung ausreicht; anderenfalls muß der Ingenieur den überschießenden Teü der Prozeßkosten selber tragen.