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1980 | OriginalPaper | Chapter

Die Rechtsschutzversicherung

Authors : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk

Published in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen

Publisher: Vieweg+Teubner Verlag

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Wird der Ingenieur wegen Schadensersatzansprüchen Dritter im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch genommen, so trägt die Haftpflichtversicherung — falls sie nicht ohnehin an seiner Stelle die Schadensregulierung durchführt — auch die daraus resultierenden Anwalts- und Gerichtskosten, die u. U. aus der Prozeßführung wegen dieser Ansprüche entstehen können. Dieser Grundsatz gilt aber nur dann uneingeschränkt, wenn auch die Dek-kungssumme der Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung ausreicht; anderenfalls muß der Ingenieur den überschießenden Teü der Prozeßkosten selber tragen.

Metadata
Title
Die Rechtsschutzversicherung
Authors
Thomas Bohl
Walter Döbereiner
Archibald Graf Keyserlingk
Copyright Year
1980
Publisher
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89737-4_52