2001 | OriginalPaper | Chapter
Einteilung der Rechtsquellen
Author : Dr. Andreas Hänlein
Published in: Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Included in: Professional Book Archive
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Die primäre Unterteilung der Rechtsquellen ist diejenige nach den Urhebern. Sie liegt in aller Regel den Darstellungen der Rechtsquellen zugrunde. Primär ist diese Unterteilung, weil die Frage nach der Legitimation einer Rechtsquelle allererst die Frage nach der Legitimation der jeweiligen normsetzenden Stelle ist. Üblicherweise unterscheidet die urheberorientierte Einteilung Verfassung, Gesetz, Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften sowie autonomes Satzungsrecht. Aus dem Gegenstand dieser Untersuchung, die sich um die Erfassung untergesetzlicher Rechtsquellen bemüht, ergibt sich, daß der verfassunggebende oder — ändernde Gesetzgeber sowie der „einfache“ Gesetzgeber hier nicht in den Blick geraten. Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die von Seiten der unmittelbaren Staatsverwaltung erlassen werden, sind dagegen Untersuchungsgegenstand. Im Unterschied zu den weiteren, sogleich anzusprechenden Urhebern handelt es sich insoweit bei den Urhebern um Stellen der unmittelbaren Staatsverwaltung. Das von der Exekutive in diesem Sinne herrührende Recht wird in der Untersuchung als „staatliches Recht„ bezeichnet. Als Urheber in diesem Sinne „staatlichen Rechts“ kommen im Bereich der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung in erster Linie die Bundesregierung und Bundesminister in Frage.