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2000 | OriginalPaper | Chapter

Grundlagen

Author : Frank M. Ott

Published in: Strategisches Investitionscontrolling in internationalen Konzernen

Publisher: Deutscher Universitätsverlag

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Der Konzern34 wird im deutschen Recht als eine vielfältig ausgestaltbare Verbindung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung definiert.35 Die einzelnen im Konzern zusammengefaßten rechtlich selbstständigen Unternehmen werden als Konzernunternehmen bezeichnet. Das deutsche Konzernrecht ist primär in den §§ 15 ff. und 291 ff. des Aktiengesetzes (AktG) kodifiziert. Unmittelbare Anwendung findet das im Aktiengesetz enthaltene Konzernrecht aber nur dann, wenn mindestens eines der verbundenen Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, also eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist.36 Weiterhin sind Konzerne aber auch in anderen Rechtsformen, beispielsweise in Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), möglich,37 wobei der GmbH-Konzern auch in der Praxis von großer Bedeutung ist.38 Ein eigenständiges GmbH-Konzernrecht ist nicht explizit als Gesetz kodifiziert und somit Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung.39 Die §§ 15-19 AktG sind allerdings als rechtsformneutrale Regelungen anzusehen, so daß diese nach herrschender Auffassung auch außerhalb des Aktienkonzern- rechts Anwendung finden.40

Metadata
Title
Grundlagen
Author
Frank M. Ott
Copyright Year
2000
Publisher
Deutscher Universitätsverlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-92331-8_2

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