2000 | OriginalPaper | Chapter
Grundlagen
Author : Frank M. Ott
Published in: Strategisches Investitionscontrolling in internationalen Konzernen
Publisher: Deutscher Universitätsverlag
Included in: Professional Book Archive
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Der Konzern34 wird im deutschen Recht als eine vielfältig ausgestaltbare Verbindung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung definiert.35 Die einzelnen im Konzern zusammengefaßten rechtlich selbstständigen Unternehmen werden als Konzernunternehmen bezeichnet. Das deutsche Konzernrecht ist primär in den §§ 15 ff. und 291 ff. des Aktiengesetzes (AktG) kodifiziert. Unmittelbare Anwendung findet das im Aktiengesetz enthaltene Konzernrecht aber nur dann, wenn mindestens eines der verbundenen Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, also eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist.36 Weiterhin sind Konzerne aber auch in anderen Rechtsformen, beispielsweise in Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), möglich,37 wobei der GmbH-Konzern auch in der Praxis von großer Bedeutung ist.38 Ein eigenständiges GmbH-Konzernrecht ist nicht explizit als Gesetz kodifiziert und somit Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung.39 Die §§ 15-19 AktG sind allerdings als rechtsformneutrale Regelungen anzusehen, so daß diese nach herrschender Auffassung auch außerhalb des Aktienkonzern- rechts Anwendung finden.40