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1992 | OriginalPaper | Chapter

Grundrechte

Author : Uwe Keßler

Published in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland

Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Generell beschreiben Grundrechte (G.). grundsätzliche Rechtspositionen des einzelnen in der politischen Gemeinschaft: Als Abwehr- oder Freiheitsrechte schützen sie persönliche Freiräume, gar Privilegien, als soziale G. oder Teilhaberechte sichern sie Mitwirkungs-, gegebenenfalls auch Leistungsansprüche. Darin drückt sich zugleich die Doppelrolle des einzelnen aus: mitgestaltendes Subjekt in der Gemeinschaft einerseits, Adressat und Objekt der Gemeinschaftsordnung andererseits. Das (vor)herrschende Staatsverständnis prägt zugleich das generelle bis konkrete G-Verständnis. Wird „Staat“ grundsätzlich als familienartige „natürliche“ oder als vertraglich vereinbarte Gemeinschaft begriffen, die Schutz und Wohlfahrt organisiert, geht es vorrangig um Teilhabe und Mitwirkung. Wird das Staatsdenken von der Ordnungs- und Sicherheitsidee der Herrschaft geprägt, treten persönliche Freiräume einerseits und grundsätzliche Versorgungsansprüche andererseits in den Vordergrund. Als besondere Variante stellte die marxistisch-leninistische Staatslehre „sozialistische Persönlichkeitsrechte“ dem zur Verfügung, der „frei“, also aus Einsicht in die Notwendigkeit, sich in den von der Partei der Arbeiterklasse gesteuerten Geschichtsprozeß zum Fortschritt hin eingliedert (Art. 19 DDV).

Metadata
Title
Grundrechte
Author
Uwe Keßler
Copyright Year
1992
Publisher
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-95896-9_53