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25-07-2019 | IFRS | Schwerpunkt | Article

Erstanwendung von IFRS 17 soll verschoben werden

Author: Sylvia Meier

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Mit dem IFRS 17 kommen zahlreiche Neuregelungen bei der Rechnungslegung auf die Versicherungsbranche zu. Das International Accounting Standards Board (IASB) hat für die Erstanwendung mehrere Änderungen vorgeschlagen.

Für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen gab es bisher global keine einheitlichen Bewertungsstandards. Das ändert sich mit dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 17. Hiermit werden vor allem neue Richtlinien für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Versicherungsverträgen festgelegt. 

IFRS 17 ist mit Kosten verbunden 

Die Umsetzung des Standards ist jedoch alles andere als einfach für die betroffenen Unternehmen. Sie betrifft Prozesse, die Organisation und das Datenmanagement ebenso wie die IT-Systemlandschaft. Die Folge sind hohe Kosten für die Assekuranz. Auch Corinna Ewelt-Knauer, Ariane Kraft und Julia Schneider stellen in ihrem Beitrag "Der neue Standard zur bilanziellen Abbildung von Versicherungsverträgen (IFRS 17) – Eine kritische Analyse der Auswirkungen auf die Versicherungsbranche" fest, dass auf alle kapitalmarktorientierten Versicherungsunternehmen ein verbindlich anzuwendender Rechnungslegungsstandard zukommt. Sie schreiben: 

Damit gehen nicht nur Veränderungen wesentlicher Finanz- und Erfolgskennzahlen sowie Änderungen in der Berichterstattung einher, sondern es ändern sich auch interne Bewertungsverfahren und Abläufe." 

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Ausblick: Versicherungsindustrie – Quo vadis?

Wir glauben, dass die Versicherungswirtschaft (insbesondere im Bereich Leben) vor noch nicht gekannten Veränderungen steht. Nicht nur eine neue Rechnungslegung, sondern auch neue Steuerüberlegungen führen zu diesem Umbruch.

Springer-Autor Carsten Zielke gibt in seinem Buch "IFRS für Versicherer" einen detaillierten Einblick in die Rechnungslegung der Versicherungsbranche. Dabei stellt er nicht nur die bisherigen Regeln vor, sondern geht auch auf die künftigen Herausforderungen des neuen Standards für die betroffenen Unternehmen ein. 

Erleichterungen für die Umsetzung werden diskutiert

Doch aktuell hat das IASB noch einmal Vorschläge zur Diskussion gestellt, die die Versicherungsbranche bei der Erstanwendung des Standards entlasten sollen. Geplant war ursprünglich, dass der IFRS 17 für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. Doch diese Verpflichtung soll nun um ein Jahr verschoben werden, also auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. 

Außerdem sollen weitere Ausnahmetatbestände vom Anwendungsbereich des IFRS 17 aufgenommen werden. Die Wirtschaftsprüfungskammer weist zudemdarauf hin, dass Änderungen bezüglich der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentkomponenten einschließlich damit verbundener Angabevorschriftengeplant sind sowie Übergangserleichterungen bei Unternehmenszusammenschlüssen. Bis zum 25. September 2019 können Stellungnahmen zu den IASB-Vorschlägen abgegeben werden.

Der IFRS 17 ist bereits seit Jahren in Entwicklung und Diskussion. Bisher war es nicht möglich, die Versicherungsbranche weltweit zu vergleichen. Mit dem IFRS 17 erhofft man sich, dass künftig Performancemessungen möglich sind. Bisher sind vor allem große Unternehmen, wie beispielsweise in Deutschland die Allianz, von dem Standard betroffen. Das Handelsblatt verweist jedoch auf Branchenkenner, die davon ausgehen, dass nach erfolgreicher Einführung der neuen IFRS-Regeln diese auch als Vorlage dienen werden, um die hier maßgebliche Europäische Versicherungsbilanzrichtlinien zu überarbeiten.

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