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08-12-2020 | Investitionsfinanzierung | Gastbeitrag | Article

Forschungszulagen erfolgreich beantragen

Author: Jens Gieseler

2:30 min reading time

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Damit vor allem im Mittelstand die Forschung an innovativen Ideen und Projekten möglichst unbürokratisch gefördert werden kann, gibt es seit 2020 die sogenannte Forschungszulage. Unternehmen sollten bei der Antragstellung drei wichtige Punkte beachten.

Seit Mitte September können Unternehmen bei der sogenannten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Anträge auf eine steuerliche Begünstigung für Personalausgaben ihrer Forschung und Entwicklung (FuE) stellen. Mit maximal einer Million Euro pro Unternehmen und Jahr fördert der Bund 25 Prozent der FuE-Personalkosten inklusive Arbeitgeberkosten für Vorsorgeleistungen. 

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Forschungszulagengesetzt gilt seit Januar 2020

Vor allem mittelständische Betriebe sollen von dem seit 1. Januar 2020 geltenden Forschungszulagengesetz profitieren. Gegenüber der klassischen Zuschussförderung durch Land, Bund oder EU ist der Antrag sehr unbürokratisch gehalten. Besonders vorteilhaft: Die Unternehmen müssen mit dem Projektstart nicht bis zur Bewilligung warten. Sie können die Zulage sogar rückwirkend beantragen.

"Wir sehen, dass sich aktuell sehr viele Unternehmen um diese Förderung bemühen", sagt Michael Zahm. Doch der Geschäftsführer von Partner für Innovation und Förderung (PFIF) aus dem badischen Lahr gibt zu bedenken, dass der Bund momentan pro Jahr lediglich rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen will. Wahrscheinlich werden nicht alle Anträge bewilligt oder der Staat muss die Förderung nochmals erhöhen. Trotz des unbürokratischen Verfahrens sei es entscheidend, die Anträge strategisch und präzise zu formulieren und vor allem die Personalkosten intern korrekt zu dokumentieren.

Expertentipps für eine erfolgreiche Antragstellung

  1. Prägnanz geht vor Vollständigkeit: Wichtig ist, dass die Unternehmen mit der sehr kurzen Beschreibung (4.000 Zeichen) die Bewertungskriterien genau treffen. Da mehrere Anträge pro Firma möglich sind, sollten die Bescheinigungen zunächst für die großen und wichtigen Vorhaben gestellt werden. Später können weitere Anträge nachgereicht werden, wenn die Auswahl und Bewertung der BSFZ eindeutig sind. Experte Zahm rät, sich so möglichst früh den Rechtsanspruch auf die Zulage zu sichern, bevor es eventuell zu einer Verschärfung der Begutachtung kommt. 
  2. Strategische Beantragung: Es ist ratsam, ein Entwicklungsvorhaben nicht nur für das laufende Jahr zu beschreiben, sondern als langfristiges, mehrjähriges Projekt. Denn dadurch gilt die Genehmigung auch für die Folgejahre und gibt dem Unternehmen eine höhere Rechts- und Finanzierungssicherheit. 
  3. Genaue Dokumentation: Zahm rät den Unternehmen dringend, die Personalkosten für das beantragte Projekt genau zu dokumentieren und abzurechnen. Viele Regularien sind aktuell noch nicht eindeutig. Nicht immer erfüllt die momentan in den Unternehmen praktizierte Zeiterfassung die Vorgaben. In diesem Fall kann das Finanzamt bei einer späteren Prüfung die Fördergelder wieder zurückfordern – eventuell mit Zinsen. So geschah das in Österreich, wo es eine derartige Förderung bereits länger gibt.
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