1998 | OriginalPaper | Chapter
Kann der Architekt vor Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sein Honorar verlangen?
Author : Jürgen Rilling
Published in: Baurechtsberater Architekten
Publisher: Vieweg+Teubner Verlag
Included in: Professional Book Archive
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Architekt Ronald wird mit der Planung eines neuen Speichers beauftragt. Ronald soll einen genehmigungsfähigen Plan erstellen. Seine Vorstellungen, die er im Plan verwirklicht, finden nicht die Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Da er jedoch viel Zeit in diese Planung gesteckt hat, verlangt er vom Auftraggeber zunächst einmal eine Honorarzahlung, bevor er an dem Plan weiterarbeitet. Der Auftraggeber kündigt den Vertragfristlos und Ronald will Ihn verklagen.