1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann der Architekt vor Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sein Honorar verlangen?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Architekten
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Architekt Ronald wird mit der Planung eines neuen Speichers beauftragt. Ronald soll einen genehmigungsfähigen Plan erstellen. Seine Vorstellungen, die er im Plan verwirklicht, finden nicht die Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Da er jedoch viel Zeit in diese Planung gesteckt hat, verlangt er vom Auftraggeber zunächst einmal eine Honorarzahlung, bevor er an dem Plan weiterarbeitet. Der Auftraggeber kündigt den Vertragfristlos und Ronald will Ihn verklagen.