Zusammenfassung
Das System der Altersvorsorge in Österreich kann wie in anderen Ländern durch drei Säulen dargestellt werden. Dabei handelt es sich bei der zweiten Säule um die kapitalgedeckte, betriebliche Altersvorsorge. In Österreich existieren zwei Systeme, die die zweite Säule abdecken, die Pensionskassen (PK) und die Betrieblichen Vorsorgekassen (BVK).
Die vorliegende Arbeit behandelt das Meldesystem eines der beiden Vorsorgesysteme, der Pensionskassen in Österreich. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Meldeverfahren gelegt, die die Veranlagung der Pensionskasse betreffen. Nachdem in Abschn. 15.2 das betriebliche und kapitalgedeckte Altersvorsorgesystem vorgestellt und die wichtigsten Begriffe erläutert werden, behandelt das Abschn. 15.3 die Vorschriften zum Risikomanagement in Pensionskassen.
In Abschn. 15.4 wird schließlich auf die wichtigste Verordnung bezüglich des Meldewesens von Pensionskassen betreffend die Kapitalveranlagungen eingegangen, die Quartalsmeldeverordnung 2012 (QMV 2012). Unter anderem werden die beiden wichtigsten formalen Vorschriften zur Meldung, die Formblätter Anhang 1 und Anhang 2 vorgestellt und mit ihrer Struktur und den verfolgten Zielvorstellungen dargestellt.
In Abschn. 15.5 wird auf eine zusätzliche und freiwillige Meldung der österreichischen Pensionskassen eingegangen, der Meldung an die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Abschn. 15.6 fasst die wichtigsten Erkenntnisse nochmals zusammen.