1993 | OriginalPaper | Chapter
Rechnungslegungsnormen und bankaufsichtsrechtliche Erfordernisse
Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip sind Ausdruck des Vorsichtsprinzips.35 Während das Realisationsprinzip positive und negative Wertänderungen an den Umsatzvorgang bindet, schränkt das Imparitätsprinzip diesen Fundamentalgrundsatz dahingehend ein, daß negative Wertänderungen bereits bei ihrem Eintreten zu berücksichtigen sind, also auch dann, wenn sie noch nicht realisiert sind. Damit verstärkt das Imparitätsprinzip den Vorsichtsgedanken.