2002 | OriginalPaper | Chapter
Regierung/Regierungsmehrheit/Opposition
Author : Suzanne S. Schüttemeyer
Published in: Handwörterbuch zur politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland
Publisher: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Included in: Professional Book Archive
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Mit Regierung (R.) im weiteren Sinne werden die Verfassungsorgane eines Staates, die an seiner Leitung beteiligt sind, insbesondere die Institutionen der Legislative und Exekutive, bezeichnet. Dieses umfassende Verständnis kommt besonders im englischen Begriff government zum Ausdruck. Im engeren Sinne versteht man unter R. das mit politischen und administrativen Funktionen ausgestattete Lenkungsorgan, in demokratischen Verfassungsstaaten also den R.-Chef, das Kabinett und die Ministerien. Abhängig von der Ausprägung des R.-Systems als parlamentarisches oder präsidentielles geht die R. aus dem Parlament hervor und ist von diesem abberufbar oder ist direkt vom Volk gewählt und bedarf nicht des Vertrauens der Legislative. Die R. im engeren Sinne kann aus einer Person bestehen (wie in den USA, wo nach der Verfassung nur der Präsident die Exekutive bildet), ein Kollegialorgan sein (wie in der Schweiz, wo der Bundespräsident lediglich primus inter pares in der siebenköpfigen R., dem sog. Bundesrat, ist) oder von Premierminister- (Beispiel Großbritannien) bzw. Kanzlerdominanz (Beispiel Deutschland, mit der Einschränkung des grundgesetzlich festgelegten Ressort- und Kabinettsprinzips) geprägt werden. Neben den verfassungsrechtilichen Festlegungen bestimmen politischstrukturelle, politisch-kulturelle und ökonomische Kontextfaktoren Macht und Einfluß einer R.