Skip to main content
Top

2001 | OriginalPaper | Chapter

Schlussbetrachtungen

Author : Claudia Bernard

Published in: Rundfunk als Rechtsbegriff

Publisher: Centaurus Verlag & Media

Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.

search-config
loading …

Die positive Bewertung kann sich natürlich nicht allein in der Zuordnung zu Rechtsbegriffen, hier dem Rundfunk, erschöpfen. Vielmehr steht die auf der Rechtsfolgenseite bestehende normative Ordnung mit den einzelnen Regelungen im Vordergrund der Bewertung. Die Zuordnung zum Rundfunk ist dabei nicht Selbstzweck, sondern bedingt die Zuordnung eines bestimmten medienrechtlichen Rahmens, dessen Effizienz entscheidend ist. Die aus der begrifflichen Zuordnung jeweils folgende normative Ordnung und Regelung eines Dienstes ist der Grund für die Mehrzahl unterschiedlicher Interpretationen und Zuordnungen. Die begriffliche Zuordnung erfolgte dabei bisher stets mit Blick auf die rechtlichen Folgen. Je nach den verschiedenen Ansichten über Regulierungsbedarfe existieren nur die Varianten „Rundfunk“ mit dazugehöriger Rundfunkordnung oder „Nicht-Rundfunk“ mit eigener Regelung, aber weitgehender Selbstregulierung durch Marktkräfte. Die Regelungen auf der Rechtsfolgenseite werden somit als starre, vorgegebene Gebilde angesehen. Dadurch wird die Bewertung der Rundfunkeigenschaft von einer an juristischen Methoden orientierten zu einer rein (wirtschafts-) politischen Entscheidung, je nach den favorisierten Regulierungsbedarfen und -verständnissen.

Metadata
Title
Schlussbetrachtungen
Author
Claudia Bernard
Copyright Year
2001
Publisher
Centaurus Verlag & Media
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-86226-457-5_6