2002 | OriginalPaper | Chapter
Umsatzsteuerliche Behandlung von Geschäftsvorfällen im Internet
Authors : Dietrich Kellersmann, Michael Stahlschmidt
Published in: Handbuch zum Internetrecht
Publisher: Springer Berlin Heidelberg
Included in: Professional Book Archive
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Die vielfältigen Erscheinungsformen der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Internet sind bereits im vorangegangenen Beitrag geschildert worden. Auch ihre umsatzsteuerliche Behandlung ist nicht unproblematisch. In ihrem Grundtatbestand unterwirft die Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Inland ausführt, der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Bei der Prüfung dieses Tatbestandes macht die Feststellung der Unternehmereigenschaft bei Internetgeschäften keine besonderen Schwierigkeiten. Aber die Frage, ob eine Leistung gegen Entgelt erfolgt, wirft bei Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit dem Internet derzeit u. a. im Bereich junger Unternehmen und zwischen konzernangehörigen Unternehmen Probleme auf. Es handelt sich um Fallgestaltungen aus dem Bereich der Werbung, bei denen anderen Unternehmen Inhalte für deren Angebot zur Verfügung gestellt werden und im Gegenzug auf das Angebot des Lieferers dieser Inhalte hingewiesen wird. Hier kommt es sehr auf die Abreden zwischen den Unternehmen und die Gestaltung im einzelnen an, um das Vorliegen eines Leistungsaustausches beurteilen zu können.1 Die Verbreitung von „Cybermoney“2 wird hingegen zu keinen besonderen Problemen für die Beurteilung der Entgeltlichkeit führen. Denn unter Entgelt ist die Erbringung einer (Gegen-)leistung zu verstehen3 und Leistung ist die Opferung eines Rechtsguts des Wirtschaftsverkehrs zum Nutzen eines anderen.4 Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird sich „Cybermoney“ überhaupt einführen lassen.