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22-02-2021 | Verbindungstechnik | Nachricht | Article

BMU stellt 2 Mrd. Euro für die Dekarbonisierung zur Verfügung

Author: Dr. Hubert Pelc

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Mit dem zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Förderprogramm ‘Dekarbonisierung in der Industrie‘ unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die energieintensive Industrie in Deutschland beim Transformationsprozess hin zur Treibhausgasneutralität. 

Die energieintensive Industrie ist ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft. Mit ihren hohen energie- und prozessbedingten CO2-Emissionen steht sie bei der Dekarbonisierung vor einer besonderen Herausforderung. Als zweitgrößter Verursacher von Treibhausgasemissionen in Deutschland ist der Industriesektor ein entscheidender Faktor für die Erreichung des gesetzlich festgeschriebenen deutschen Klimaschutzziels 2030 und des Ziels der Treibhausgasneutralität 2050. 
Das Förderprogramm soll dazu beitragen, deutsche Industriestandorte klimafreundlich und zukunftsfähig zu entwickeln sowie Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Derzeit stellt die Bundesregierung dafür Fördermittel von insgesamt rund 2 Mrd. Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) zur Verfügung. 

Was wird gefördert?

Mit dem Programm fördert das BMU Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. 

Wer wird gefördert?

Im Förderprogramm sind Unternehmen in Branchen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind und prozessbedingte Emissionen aufweisen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen aus den Sektoren Stahl, Chemie, Nichteisen-Metalle, Kalk und Zement sowie aus weiteren energieintensiven Branchen. Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, müssen in Deutschland umgesetzt werden. Konsortien von Unternehmen sind ebenfalls antragsberechtigt. Auch Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Projektpartner eingebunden werden.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren im Förderprogramm verläuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze eingereicht, die gemeinsam von Fachleuten des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) und des Umweltbundesamtes (UBA) bewertet wird. Nach positiver Beurteilung erfolgt für die zweite Stufe die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Antrags auf Förderung.

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