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29-06-2023 | Verkehrssicherheit | Kompakt erklärt | Article

Was kann der Event Data Recorder?

Author: Christiane Köllner

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Der Event Data Recorder soll Unfallforschung und -analyse unterstützen. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet. Ab Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. 

Ähnlich wie in einem Flugzeug gibt es auch in Autos eine Blackbox: den sogenannten Event Data Recorder (EDR), der bei einem Unfall für eine kurze Zeitspanne eine Reihe von Fahrzeugdaten vor und nach dem Crash aufzeichnet. Seit dem 6. Juli 2022 müssen Fahrzeuge in der Europäischen Union (EU) mit einer neuen Typzulassung (Pkw- und leichte Lkw-Typen) mit einem EDR ausgestattet sein. Ab 7. Juli 2024 gilt das auch für alle neu zugelassenen Pkw und leichte Lkw. Bei Nutzfahrzeugen tritt die Regelung ab 7. Januar 2026 für alle neuen EU-Typgenehmigungen und ab 7. Januar 2029 für alle neuen Nutzfahrzeuge in Kraft. Die EDR-Vorschrift ist Bestandteil der europäischen General Safety Regulation (VO (EU) 2019/2144). 

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Sicherung digitaler Fahrzeugspuren zur Verkehrsunfallaufnahme

Durch die stetig voranschreitende Digitalisierung wird in Kraftfahrzeugen immer mehr Technik verbaut. Nach einem Verkehrsunfall werden durch Fahrerassistenzsysteme weniger mechanische Formspuren hinterlassen und gleichzeitig digitale Spuren erzeugt, die die „klassischen Unfallspuren“ zunehmend ergänzen. Das ist insbesondere für die Aufnahme von Verkehrsunfällen mit getöteten/schwerstverletzten Personen oder nach verbotenen Kraftfahrzeugrennen bedeutend. Hier sind die Crash-bezogenen digitalen Fahrzeugdaten ein wesentlicher Baustein der ganzheitlichen, zukunftsorientierten und professionellen Verkehrsunfallaufnahme.

EDR ist meistens Teil des Airbagsteuergeräts

Nach Angaben des ADAC liegt die Aufgabe des EDR darin, ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu erhalten. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen. Diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet. Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Fahrzeuggeschwindigkeit, Stellung von Gaspedal und Lenkung, Motordrehzahl, Informationen zu ABS und ESP, aber auch Sensordaten über die Front-, Seiten- und Vertikalbeschleunigung oder ob der Airbag aktiviert wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.

Die Fahrzeugdaten werden vom EDR kontinuierlich aufgezeichnet, so der ADAC, gespeichert werden sie aber erst, sobald eine bestimmte Auslöseschwelle überschritten wird – wenn also die Sensoren etwa einen Unfall registrieren. Nach Angaben des ADAC springt der EDR an, wenn er eine Geschwindigkeitsänderung in Quer- oder Längsrichtung von mehr als 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden registriert, beim Auslösen von Gurtstraffern oder Airbags sowie beim Auslösen einer aktiven Motorhaube. 

Lokale Datenspeicherung im Auto

Gespeichert werden die Daten lokal im Fahrzeug und verbleiben dort. Mithilfe von bestimmten Tools können sie über die OBD-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Bosch hat zum Beispiel mit dem Crash Data Retrieval – kurz CDR – ein spezielles Gerät für das Auslesen der EDR-Daten für den europäischen Markt entwickelt. Das Mehrmarken-CDR-Tool besteht aus einem Hardware-Modul, das über Kabel mit der OBD-Steckdose des Fahrzeugs verbunden wird. Sollte der OBD-Anschluss nach einem schweren Unfall nicht mehr nutzbar sein, kann das CDR über spezielle Adapterkabel auch direkt mit dem Event Data Recorder des Unfallfahrzeugs verbunden werden. Die Windows-basierte Software des CDR verarbeitet die ausgelesenen Daten zu einem Report im PDF-Format.

Daten können von Sachverständigen ausgelesen werden

Datenschutzrechtlich liegt die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer beziehungsweise Halter, so der ADAC. Allerdings könne ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die EDR-Daten auszulesen, um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam. Zum Beispiel stellt die Programmierung des Bosch-CDR-Tools stellt sicher, dass die Unfalldaten nur ausgelesen werden können. Eine Veränderung oder Löschung der Daten des Event Recorders sei nicht möglich. Laut Bosch haben auch Versicherungen und die Fahrzeughersteller für die Unfallanalyse sowie Fahrzeugsicherheits-Forschung Zugriff auf die Daten. 

Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.

USA förderten EDR-Entwicklung

Die Entwicklung des EDR wurde insbesondere von den USA vorangetrieben. Im Jahr 1998 begann die NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration), die EDR-Entwicklung zu fördern. Seit 2008 ist ein EDR in den USA gesetzlich vorgeschrieben, wie die Springer-Autorinnen Silke Paul und Mareike de Valck im Kapitel Sicherung digitaler Fahrzeugspuren zur Verkehrsunfallaufnahme (Seite 1587f) aus dem Handbuch Polizeimanagement erläutern. Aber auch in Europa habe es frühzeitige Bemühungen um die digitalen Daten in den Fahrzeugen gegebenen, so die Autorinnen. Der deutsche Verkehrsgerichtstag hatte das Thema bereits 1980 aufgegriffen, in Folge beschäftigte sich die deutsche Bundesregierung damit. Ab 2019 erreichte das Thema Ereignisdatenspeicher die Gesetzgeber auf europäischer Ebene. Zuvor hatte die EU-Kommission von 2004 bis 2009 zwei Forschungsprojekte (Veronica I und II: vehicle event recording based on intelligent crash assessment) finanziert, um die Möglichkeiten zur Einführung von Ereignisdatenspeichern zu untersuchen. 

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