2021 | OriginalPaper | Chapter
Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen
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Die Frage, wer in den einzelnen Rechtsschutzformen als mitversichert gilt und in welchem Umfang Versicherungsschutz genieβt, kann nicht pauschal beantwortet werden. VN ist zunächst nur derjenige, der im Versicherungsschein als solcher bezeichnet wird. Inhaber juristischer Personen sind grundsätzlich nur dann (mit-)versichert, wenn dies ausdrücklich in der Police102 vereinbart ist. Dies sollte aber grundsätzlich unproblematisch sein, weil bereits in den Antragsformularen der Versicherer bei den relevanten Rechtsschutzprodukten der §§ 24 und 28 auch die natürliche Person erfasst wird.