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1998 | OriginalPaper | Chapter

Wann ist im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Bewilligung einer Vormerkung zur Eintragung einer Bauwerksicherungshypothek diese glaubhaft gemacht?

Author : Jürgen Rilling

Published in: Baurechtsberater Bauherren

Publisher: Vieweg+Teubner Verlag

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Handwerker Röhrich sollte die Installationsarbeiten im Mehrfamilienhaus der IWO Wohnheim durchführen. Zur Sicherung seiner Forderungen möchte sich Röhrich eine Bauhandwerkersicherungshypothek eintragen lassen. IWO Wohnheim verweigert die Einwilligung. Röhrich wendet sich deshalb an das Gericht mit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag mit dem Ziel, eine einstweilige Verfügung auf Bewilligung einer Vormerkung zur Eintragung einer Bauwerksicherungshypothek zu erwirken. Zur Glaubhaftmachung seines Anspruches legt er eine eidesstattliche Versicherung vor. IWO Wohnheim widerspricht diesem Antrag ebenfalls durch eine eidesstattliche Versicherung.

Metadata
Title
Wann ist im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Bewilligung einer Vormerkung zur Eintragung einer Bauwerksicherungshypothek diese glaubhaft gemacht?
Author
Jürgen Rilling
Copyright Year
1998
Publisher
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_124

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