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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Wann ist im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Bewilligung einer Vormerkung zur Eintragung einer Bauwerksicherungshypothek diese glaubhaft gemacht?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Handwerker Röhrich sollte die Installationsarbeiten im Mehrfamilienhaus der IWO Wohnheim durchführen. Zur Sicherung seiner Forderungen möchte sich Röhrich eine Bauhandwerkersicherungshypothek eintragen lassen. IWO Wohnheim verweigert die Einwilligung. Röhrich wendet sich deshalb an das Gericht mit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag mit dem Ziel, eine einstweilige Verfügung auf Bewilligung einer Vormerkung zur Eintragung einer Bauwerksicherungshypothek zu erwirken. Zur Glaubhaftmachung seines Anspruches legt er eine eidesstattliche Versicherung vor. IWO Wohnheim widerspricht diesem Antrag ebenfalls durch eine eidesstattliche Versicherung.

Metadaten
Titel
Wann ist im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Bewilligung einer Vormerkung zur Eintragung einer Bauwerksicherungshypothek diese glaubhaft gemacht?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_124

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