1991 | OriginalPaper | Chapter
Welche Sicherheiten werden für Kredite gestellt?
Author : Ernst-Joachim Henke
Published in: Das Kreditgeschäft in der Abschlußprüfung von Bankkaufleuten
Publisher: Gabler Verlag
Included in: Professional Book Archive
Activate our intelligent search to find suitable subject content or patents.
Select sections of text to find matching patents with Artificial Intelligence. powered by
Select sections of text to find additional relevant content using AI-assisted search. powered by
Nach § 766 BGB ist für die Gültigkeit der Bürgschaftserklärung die Schriftform erforderlich, obwohl bei Handelsgeschäften eines Vollkaufmannes nach dem HGB auch eine mündliche Bürgschaftserklärung gilt. Die mündliche Erklärung ist ggf. problematisch und kann zweifelhaft sein, wenn sich später herausstellt, daß der Bürge bei Abgabe seiner Erklärung nicht Vollkaufmann war und die Bürgschaft nicht im Rahmen eines Handelsgeschäftes gem. HGB übernommen wurde.