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2022 | OriginalPaper | Chapter

Zwischen Bagatellisierung und Skandalisierung: Mikropolitik im Umgang mit sexueller Belästigung bei der Polizei

Authors : Daniela Rastetter, Christiane Jüngling

Published in: Sexualität und Macht in der Polizei

Publisher: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Der Beitrag zeigt, dass Mikropolitik beim Umgang mit sexueller Belästigung eine bedeutende Rolle spielt. Anhand einer Fallanalyse werden mikropolitische Strategien der Beteiligten untersucht. Es wird ein mikropolitisches Kompetenzmodell präsentiert, das für Betroffene sexualisierter Grenzverletzungen wie auch für organisationseitig Verantwortliche (Führungskräfte, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrät*innen, Supervisor*innen in den sozialwissenschaftlichen Diensten der Polizei) eine strategisch wirksame Bearbeitung derartiger Vorfälle ermöglicht.

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Footnotes
1
transfaer 1-2014, S. 26–27.
 
2
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5792, S. 2 vom 24.05.2016.
 
3
In der Beschreibung dieses Szenarios beziehen wir uns auf die Falldarstellung am Anfang des Buches sowie die in der Presse und anhand von Mitteilungen aus dem niedersächsischen Landtag öffentlich zugänglichen Informationen. Wir haben keine weiteren eigenen Recherchen durchgeführt. Unsere Interpretation des Falles betrachten wir als Analyse einer potentiell möglichen Handlungskonstellation.
 
4
Die Bundesjustizministerin hat im Februar 2021 einen Entwurf zur Neufassung des „Nachstellungs-Paragrafen“ (§ 238 StGB) veröffentlicht, die auch Straftaten wie digitales Stalking besser erfassen soll. Bisher musste dem Täter ein „beharrliches“ Nachstellen nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen. In der Praxis haben sich die formalen Strafbarkeitshürden als so hoch erwiesen, dass eine extrem niedrige Verurteilungsquote festzustellen ist (siehe Süddeutsche Zeitung, 17. Februar 2021, Artikel 3/12, Strafrecht: Psychoterror mit Folgen).
 
5
Die Angestellte ist keine Führungskraft.
 
6
Die bekannte Machtdefinition von Max Weber lautet: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht“ (Weber, 1972, S. 28).
 
7
Nach dem Führungs- und Organisationsforscher Oswald Neuberger ist Mikropolitik „das Arsenal jener alltäglichen ‚kleinen‘ (Mikro-)Techniken, mit denen Macht aufgebaut und eingesetzt wird, um den eigenen Handlungsspielraum zu erweitern und sich fremder Kontrolle zu entziehen“ (Neuberger, 1995, S. 14).
 
8
Da die überwiegende Anzahl der belästigenden Männer sind und dies auch im vorliegenden Fall so ist, verwenden wir meist die männliche Form. Um nicht zu vergessen, dass auch Frauen belästigen, wählen wir an manchen Stellen genderneutrale Formulierungen.
 
9
Dies erfolgt in Anlehnung an anerkannte Konzepte: Ein bekanntes Kompetenzmodell (ohne Bezug zu Mikropolitik) stammt von Erpenbeck und Rosenstiel (2003).
 
10
Der Sozialwissenschaftliche Dienst.
 
11
2019 wurde ein Hundertschaftsführer der zentralen Polizeidirektion Niedersachsen von mehreren Kolleginnen in einem anonymen Schreiben der sexuellen Belästigung beschuldigt. Im Februar 2020 hat die Staatsanwaltschaft Hannover ihre Ermittlungen gegen den Beamten eingestellt. Die Ermittler konnten keine Belege für die Vorwürfe finden. https://​www.​haz.​de/​Hannover/​Aus-der-Stadt/​Zentrale-Polizeidirektion​-Niedersachsen-Ermittlungen-gegen-Polizeibeamten-wegen-angeblicher-sexueller-Belaestigung-eingestellt.
 
12
2018 fordert der Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf Initiative der GdP-Bundesfrauengruppe, Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung zu entwickeln und bereits im Studium und in der Ausbildung umzusetzen. https://​www.​gdp.​de/​gdp/​gdp.​nsf/​id/​obk2018_​sexuelle-belaestigung-nein-heisst-nein-auch-bei-der-polizei.
 
13
2016 wurden in Niedersachsen 10,17 % der Führungspositionen im gehobenen Dienst der Polizei von Frauenbesetzt, im höheren Dienst waren 14,57 % der Führungskräfte weiblich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode – Drucksache 17/5792 – Ausgegeben am 03.06.2016.
 
14
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte unterliegen dem Strafverfolgungszwang und haben in strafrechtlich bewehrten Fällen so gut wie keine Handlungsoptionen.
 
Literature
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Metadata
Title
Zwischen Bagatellisierung und Skandalisierung: Mikropolitik im Umgang mit sexueller Belästigung bei der Polizei
Authors
Daniela Rastetter
Christiane Jüngling
Copyright Year
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35987-4_15